Die Post hatte Post für die Parteien: die Datensätze von Millionen Menschen samt ihrer Affinität zu einzelnen Parteien.

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Wien – Dass die Post Name und Adresse ihrer Kunden braucht, ist klar. Doch ob jemand, der ein Paket entgegennimmt, "Young, Free & Single" ist, sich biologisch ernährt und die FPÖ mag, scheint auf den ersten Blick eher irrelevant zu sein.

Dennoch speichert die Post genau diese Daten – nicht anonymisiert, sondern gemeinsam mit Name, Adresse, Geschlecht und Alter. Diese Datensätze verkauft die Post AG an Unternehmen, damit diese zielgruppengerecht Werbung versenden können.

Politische Parteien kaufen politische Information

Wie die Rechercheplattform "Addendum" am Montag berichtete, verkauft die Post diese Daten aber nicht nur an Firmen, sondern auch an Parteien. Gekauft werden sollen die Datensätze etwa von der SPÖ, der ÖVP Niederösterreich und dem Wirtschaftsbund Niederösterreich. Auch die Wiener Neos und die Salzburger Grünen sind demnach Kunden beim Adressverlag der Post.

Die Post spricht von einer legalen Datenweitergabe, es "handelt sich um Marketinginformationen und -klassifikationen, die gemäß § 151 Abs. 6 GewO an Dritte weitergegeben werden dürfen", wie sie in einer Stellungnahme schreibt. "Alle Datenempfänger haben der Österreichischen Post AG vertraglich zugesichert, die Daten ausschließlich zu Marketingzwecken zu verwenden", soll die Post gegenüber der Tageszeitung "Krone" erklärt haben.

Drei Millionen Datensätze

Laut "Addendum" hat die Post für diese Hochrechnungen ein eigenes Rechensystem entwickelt. Basis dafür seien Umfragen, Wahlergebnisse aller Zählsprengel, Hochrechnungen und Statistiken. In dieses Rechenmodell würden dann Alter, Geschlecht und Wohnort eingefügt und abgeglichen. "Was aber laut dem Sprecher der Post daraus nicht abgeleitet werden kann, ist eine Sympathie für eine Partei", schreibt "Addendum".

Den Datenhandel soll die Post seit 2001 betreiben, rund drei Millionen Datensätze seien gespeichert. Bei rund 2,2 Millionen Österreichern sei auch die Parteiaffinität abgespeichert. Datenschützer bezweifeln die Legalität der Vorgangsweise.

Wer wissen möchte, welche politischen und persönlichen Vorlieben die Post über einen speichert, kann das mit einem Datenschutzauskunftsbegehren nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung an datenschutz@post.at erfahren. (red, 7.1.2019)