In Österreichs Verwaltung ist nicht immer alles ganz durchsichtig.

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Wien – Die Idee feiert heute ein Zehn-Jahr-Jubiläum: 2009 hat der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) vorgeschlagen, eine Datenbank aller Förderungen anzulegen. Damit griff er die Kritik des Rechnungshofs auf, der mehrfach beklagt hatte, dass viele Projekte mehrfach gefördert würden, ohne dass ein Förderungsgeber von den Zahlungen des anderen wüsste.

Von der Idee der Transparenz bis hin zur tatsächlichen Transparenz ist es aber ein weiter Weg – und wenn es nach Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) geht, ist mit der von ihm vorgelegten Novelle das Ziel weitgehend erreicht. Hintergrund: Das Fördervolumen des Staates lag 2017 bei über 17,7 Milliarden Euro. Das entspricht 4,8 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung und liegt damit über dem EU-Schnitt. Und weiterhin weiß oft die eine fördernde Hand nicht, was die andere tut – die Datenbank ist nur bezüglich der Bundesmittel komplett.

Vorbehalte aus Ländern

Förderungen vergibt aber nicht nur der Bund, gern fördern auch Länder und Gemeinden. Das muss nicht falsch sein – manches Projekt kann ja gleichzeitig aus kulturpolitischer und aus regional- oder wirtschaftspolitischer Sicht förderungswürdig sein.

Und auch im Begutachtungsverfahren zur Novelle des Finanzministeriums haben einige Länder Vorbehalte angemeldet. Bisher haben sich die Bundesländer nur dazu verpflichtet, ihre gewährten Förderungen im Bereich Energie und Umwelt einzumelden. Darüber hinaus melden nur Oberösterreich und seit letztem Herbst auch Niederösterreich freiwillig alle geförderten Bereiche ein.

Vorschau auf Förderungen

Im Interesse des Finanzministers liegt es, dass die Transparenzdatenbank Förderungen nicht nur nachvollziehbar macht, sondern auch eine Vorschau ermöglicht, wer wann welche Förderungen zu erwarten hat. Die Neufassung des Paragrafen 26 des Transparenzdatenbankgesetzes legt daher fest, dass ein Eintrag bereits mit der Zusage der Förderung und nicht erst bei der Auszahlung erfolgen muss – nur so können andere potenzielle Fördergeber abschätzen, ob für ein Projekt nicht ohnehin schon ausreichend Fördermittel aus anderen Töpfen und aus anderen Motiven vergeben worden sind.

Aber genau in diesem Punkt hakt auch die Kritik ein.

Datenschutzrechtliche Probleme

Denn dabei wird eine zentrale datenschutzrechtliche Frage berührt: Wer darf denn abfragen, was einem anderen an Förderung zugestanden wird? Der Datenschutzrat hat in seiner Stellungnahme zu Lögers Novelle schon geklagt, dass künftig alle Abfrageberechtigten alle Daten einsehen dürfen – auch solche, die mit einem von ihnen geförderten Projekt gar nichts zu tun haben.

Wer aber "über das Transparenzportal abrufbare Daten verarbeitet, ohne dazu berechtigt zu sein ..., ist mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro zu bestrafen", heißt es in der Novelle. Bisher lag der Strafrahmen bei 20.000 Euro.

Kritik von Agrariern

Überhaupt darf man sich von der Transparenzdatenbank nicht allzu viel öffentliche Information erwarten, denn die Transparenz wirkt vor allem verwaltungsintern. Auch das hat für Kritik vor allem aus Agrarierkreisen gesorgt: Die Namen von Bauern, die aus EU-Mitteln co-finanzierte Subventionen erhalten, können seit 2015 mit Adresse und Fördersumme im Internet abgerufen werden. Bauern haben wenig Verständnis dafür, dass das nicht für andere Geförderte ähnlich gilt.

Allerdings ergibt die Transparenzdatenbank nur dann Sinn, wenn sie komplett ist: Länder und Gemeinden können bisher nicht gezwungen werden, alle Förderungen einzumelden. Der Gemeindebund befürchtet, dass eine umfangreichere Transparenzdatenbank auch mehr Bürokratie bedeuten würde, und gibt zu bedenken, dass "eine Einbindung der Gemeinden nur dann sinnvoll erfolgen kann, wenn der Administrationsaufwand in Grenzen gehalten wird ... und darüber hinaus aus Sicht der Gemeinden der Nutzen der Einmeldung von Leistungsangeboten und personenbezogenen Leistungen größer ist als der mit der Einmeldung verbundene Aufwand".

Die Länder und Gemeinden will Löger noch über Verhandlungen und letztlich den Finanzausgleich einbinden. (Conrad Seidl, 7.1.2019)