Wie zufrieden sind Sie mit der neuen Regelung im Waffengesetz?

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Rund 300.000 Waffenbesitzer gibt es in Österreich. Auf diese verteilt sich gut eine Million Waffen, fast ein Drittel davon in Niederösterreich. 75.000 Österreicher haben einen Waffenpass, was das Führen einer Waffe erlaubt. Um einen Waffenpass zu bekommen, muss zusätzlich zur Waffenbesitzkarte der Nachweis des Bedarfs, eine Waffe bei sich zu tragen, erbracht werden.

Waffen der Kategorie A, dazu zählen Kriegsmaterial und Waffen wie Totschläger oder Pumpguns, sind in Österreich verboten. Für den Kauf von Waffen der Kategorie B, zum Beispiel Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und viele halbautomatische Waffen, braucht man eine Waffenbesitzkarte. Waffen der Kategorie C und D, zum Beispiel Flinten und Büchsen, die vor jedem Schuss händisch geladen werden, sind ab 18 Jahren und nach dreitägiger Wartefrist recht einfach erhältlich.

Seit 1. Jänner ist ein neues Waffengesetz in Kraft. Dabei gibt es eine Verschärfung der erlaubten Magazingrößen, aber auch Erleichterungen für das Führen einer Waffe. Jäger dürfen nun auch Pistolen und Revolvern mitführen. Auch Schalldämpfer sind ihnen erlaubt, um ihr Gehör und das ihrer Hunde zu schützen.

Warum besitzen Sie eine Waffe?

Haben Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass? Sind der Waffenführerschein und das psychologische Gutachten für eine Waffenbesitzkarte ausreichend? Ist der Zugang zu manchen Waffen in Österreich zu einfach? Oder sind Sie mit dem Waffengesetz zufrieden? (haju, 9.1.2019)