Bild nicht mehr verfügbar.

Auch im Steuerrecht hat sich Sperrmülll angesammelt. Soll er im Zuge einer Steuerreform entrümpelt werden, findet sich so mancher Liebhaber.

Foto: dpa / Daniel Reinhardt

Wien – Die Regierung hat nicht nur eine Abgabenentlastung versprochen, sondern auch eine Entrümpelung des Steuerrechts. Seit Jahrzehnten ist der Befund, dass sich nur noch Experten im Paragrafendschungel einigermaßen zurechtfinden, ziemlich unstrittig. Man erinnere sich nur an die legendäre Aussage des früheren Finanzstaatssekretärs Alfred Finz (ÖVP), der es ein einziges Mal schaffte, seinen Chef Karl-Heinz Grasser medial in den Schatten zu stellen.

Finz hatte 2004 nicht nur die größte Steuerreform aller Zeiten (der Ausdruck war damals schon populär) angekündigt, sondern auch eine derartige Vereinfachung, sodass sich der künftige Tarif auf einem Bierdeckel ausrechnen lasse. Die Entlastung entpuppte sich dann nicht nur volumensmäßig als überschaubar, auch die Vereinfachung ging offenbar so weit, dass sie niemand verstand. Was blieb: der ironisch gemeinte Begriff der "Bierdeckel-Steuer".

Pauschale für KMU

Auch am Donnerstag soll einiges an Vereinfachung präsentiert werden. Es geht dabei vor allem um die Pauschalierung von Kleinunternehmern. Weniger erwarten Experten von der großen Ansage, die zahlreichen Ausnahmen zu streichen, zumal mit dem Familienbonus gerade wieder eine Sonderbestimmung Eingang in das Steuerrecht fand. Der Vorteil einer Entrümpelung: Die Materie würde nicht nur einfacher und somit auch für Laien verständlicher, mit der Streichung von Ausnahmen ließen sich die Steuersätze viel stärker senken, da eine Gegenfinanzierung erreicht würde. Das Gegenargument: Ein Aufschrei der benachteiligten Gruppen.

Das lässt sich gut anhand der Tag- und Nächtigungsgelder beschreiben, die steuerfrei fließen. Die Taggelder beispielsweise sollen den zusätzlichen Verpflegungsaufwand abdecken, der u. a. auf Dienstreisen entsteht. Das Volumen ist beträchtlich: Auf knapp 800 Mio. Euro hat die Steuerreformkommission 2014 die Aufkommenswirkung dieser Gelder geschätzt. Bekannt ist, dass derartige Zahlungen am Bau oder bei Vertretern einen wesentlichen Einkommensbestandteil darstellen. Eine (teilweise) Besteuerung hätte einen Aufschrei der betroffenen Personen zur Folge.

Werbungskosten

Ähnliche Beispiele gibt es zuhauf. Privilegierte Berufsgruppen können beispielsweise pauschal – also ohne Nachweis – Werbungskosten geltend machen. Unter anderem Journalisten, Schauspieler, Hausbesorger, Vertreter oder Förster kommen so auf bis zu 15 Prozent des Einkommens, die angerechnet werden (freilich mit einer betraglichen Obergrenze). Auch Pendlerpauschale, der Sachbezug beim Dienstwagen, die Abzugsfähigkeit von Spenden, die Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen und viele andere Beispiele zählen zu den Ausnahmen, die das Steuerrecht verkomplizieren.

Nicht anders sieht es bei Begünstigungen für Unternehmen aus, durch die die Materie verkompliziert wurde. Bei allen Punkten führen Streichungen zu Widerstand. Der im schlimmsten Fall lauter sein kann als das Lob für die Entlastung. (as, 9.1.2019)