In den Volksschulen wird mit den Tests von schulpflichtige Kindern begonnen.

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Wien – In den kommenden Wochen steht an den meisten österreichischen Volksschulen die Einschreibung der Taferlklassler des Schuljahrs 2019/20 auf dem Programm. An 100 Schulen wird erstmals ein einheitlicher, verbindlicher Kriterienkatalog für die Feststellung der Schulreife getestet. Die österreichweite Ausrollung ist für das kommende Schuljahr geplant.

Schulpflichtig sind 2019/20 grundsätzlich alle Kinder, die zwischen 1. September 2012 und 31. August 2013 geboren wurden. Darüber hinaus können Eltern von Kindern, die zwischen 1. September 2013 und 1. März 2014 geboren wurden, um frühzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe ansuchen. Wann konkret die Einschreibung stattfindet, legen die einzelnen Bildungsdirektionen bzw. Gemeinden fest.

Im Regelfall finden diese zwischen Anfang Jänner und Anfang März statt – in Wien und Graz beginnt man etwa am kommenden Montag (14. Jänner). Es sind aber auch frühere Termine möglich, in Oberösterreich wurde etwa bereits im November eingeschrieben. Meistens erfolgt parallel zur administrativen Einschreibung die Feststellung der Schulreife der Kinder. An manchen Schulen wird letztere aber auch zu einem späteren Termin überprüft. Hierbei soll es künftig Änderungen geben. Grund dafür ist die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern: In der Steiermark wurden zuletzt etwa nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.

Zahlenbezogenes Wissen

In einer neuen Verordnung hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) daher einheitliche Kriterien festgelegt. Als Standards festgelegt werden darin vor allem schulische "Vorläuferfähigkeiten" wie Feinmotorik, sprachliche Ausdrucksfähigkeit oder zahlenbezogenes Vorwissen. Keine Voraussetzung für die Schulreife ist dagegen die Kenntnis der Unterrichtssprache: Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe (muss dort aber eine Deutschklasse bzw. einen Deutschförderkurs besuchen).

Die Entscheidung über die Schulreife trifft sowohl im alten wie auch nach neuem Verfahren der jeweilige Schuldirektor auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind. Darüber hinaus können von den Eltern Unterlagen verlangt oder Gutachten eingeholt werden. (APA, 10.1.2019)