Wien – Als Christopher C. zum ersten Mal zwei vierjährige Mädchen sexuell missbraucht beziehungsweise kinderpornografische Aufnahmen von ihnen hergestellt hatte, wurde sein Rückfallrisiko von einem psychiatrischen Sachverständigen mittels Tests evaluiert. Es lag auf der fünften Stufe einer neunteiligen Skala, also im mittleren Bereich. Die Einschätzung lag katastrophal daneben: Der 34-Jährige verging sich nur drei Monate nach seiner Haftentlassung wieder an einem Kind, weshalb er sich nun vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Stefan Apostol verantworten muss.

Für die ersten beiden Taten bekam der Österreicher vom Landesgericht Krems ein mehr als mildes Urteil: drei Jahre Haft, nur eines davon unbedingt. Am 2. Juli begleitete C. eine Bekannte zum Einkaufen. Als er mit der ältesten Tochter der Frau die Waren in die Wohnung bringen sollte, entblößte er sich bereits im Aufzug, forderte die Zehnjährige auf, ihn zu berühren, und begann zu onanieren. In der Wohnung fiel er dann über das Mädchen her, während die Mutter in der Küche eine Mahlzeit zubereitete.

Jüngere Geschwister erlebten Angriff mit

Die beiden jüngeren Geschwister des Opfers befanden sich im selben Raum und bekamen die Übergriffe mit. Die Zehnjährige setzte sich vehement zur Wehr. Der Mann hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr eine Ohrfeige, "dass sie eine Ruhe gibt". Erst als die Mutter des Mädchens im Nebenraum rief, das Essen sei fertig, ließ er von ihr ab und flüchtete.

Der Angeklagte ist geständig, glaubt aber eher, dass der Alkohol sein größeres Problem als die Pädophilie sei. Am Tattag habe er zuvor drei große Bier getrunken.

Ein neuer psychiatrischer Experte, Siegfried Schranz, kam bei seinen Tests für diesen Prozess ebenfalls zum Ergebnis, dass das Rückfallrisiko im mittleren Bereich liegt. "Das ist aber ein Beispiel dafür, dass die psychiatrischen Prognoseinstrumente von der Realität überholt worden sind", gesteht er ein. C. sei zurechnungsfähig, aber äußerst gefährlich, schließt Schranz.

"Extrem gefährlich"

Auch Staatsanwalt Sherif Selim bezeichnet C. als "extrem gefährlichen" Menschen, das Gericht folgt dieser Einschätzung und verurteilt ihn zu zehn Jahren Haft, die zwei Jahre aus der offenen Vorstrafe werden widerrufen. Zusätzlich wird die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Ankläger ist damit einverstanden, C. nimmt sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 10.1.2019)