Foto: APA/Roland Schlager

Der Antragsteller Manfred Reindl hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Standard Verlagsgesellschaft mbH zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 MedienG beantragt, weil am 13.10.2018 in einem Artikel mit der Überschrift ,,Weitere Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Kunasek" die Behauptung eines Dritten verbreitet wurde, der Antragsteller habe 2006 in seiner Funktion als Unteroffizier des Bundesheeres ihm unterstellte Rekruten ,,dazu missbraucht, Wahlwerbung für die FPÖ zu adressieren, kuvertieren und zur Postleitstelle der Kaserne zu bringen". Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 113, am 27.12.2018