Ein ehemaliger BVT-Referatsleiter einigte sich mit dem Innenministerium, doch nicht entlassen zu werden.

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Das Innenministerium hat einen arbeitsrechtlichen Konflikt mit einem ehemaligen hochrangigen BVT-Mitarbeiter beendet. Mit dem einstigen Referatsleiter P. kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, bestätigen mit der Materie vertraute Personen dem STANDARD.

P. ist Beschuldigter in der sogenannten BVT-Affäre, gegen ihn laufen nach wie vor Ermittlungen – es gilt die Unschuldsvermutung. Erst am Mittwoch hatten Aussagen eines Ermittlers über eine von P. angelegte Datei mit Angaben zu hunderten Personen für Schlagzeilen gesorgt. Die Informationen dazu sollen aus einer internen ÖVP-Datenbank stammen.

Doppelte Entlassung

P. wird außerdem vorgeworfen, die Rechte von Nordkoreanern verletzt zu haben, indem seine Abteilung sie widerrechtlich observierte. Auch die Weitergabe von drei nordkoreanischen Passrohlingen an den südkoreanischen Geheimdienst sowie etwaige Gegenleistungen werden geprüft.

Der Ex-Spionagechef hat die Vorwürfe stets abgestritten, er war vergangenes Jahr vom Innenministerium entlassen worden: erstmals am 24. Mai, dann erneut am 18. Juli. Eine doppelte Entlassung geschieht etwa, wenn der Arbeitgeber die Gründe für diese Maßnahme konkretisieren will. P. ging gegen die Entlassung vor, weshalb es zu einem gerichtlichen Verhandlungstermin gekommen war. Anschließend folgte eine außergerichtliche Einigung, die zu Jahresende finalisiert wurde.

Einigung

Das Innenministerium soll P., einem Vertragsbediensteten, dem Vernehmen nach ein großzügiges Angebot gemacht haben. So konnte P. Urlaube konsumieren, disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt und eine einvernehmliche Kündigung vereinbart. Insgesamt hatte es strafrechtliche Ermittlungen gegen fünf (teils ehemalige) BVT-Beamte gegeben, die daraufhin auch suspendiert wurden – darunter BVT-Direktor Peter Gridling. Seine Suspendierung wurde jedoch rasch aufgehoben, im Herbst kam es dann auch zur Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen. Dasselbe gilt für IT-Chef Christian H. (fsc, gra, 11.1.2019)