Seit fast einem Jahrzehnt ermittelt die Justiz zur Causa Meinl European Land.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl V. und andere werden so bald nicht beendet sein. Zwar haben die Ermittler von der Sonderkommission (Soko) MEL im Herbst ihren Abschlussbericht vorgelegt – nun aber hat die Staatsanwaltschaft entschieden, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Laut Schreiben vom 10. Jänner an die Beschuldigten soll ein Sachverständiger eine Expertise "zur Frage des hypothetischen (,richtigen‘) Börsenkurses" der MEL-Zertifikate zwischen 1. Jänner 2005 und 23. August 2007 erstellen.

In diesem Zeitraum seien die Anleger gemäß bisherigen Ermittlungsergebnissen von den Beschuldigten getäuscht worden und zum Ankauf (oder Nicht-Verkauf) von MEL-Zertifikaten verleitet sowie geschädigt worden. Wie hoch dieser behauptete Schaden genau ist, das ist aber auch nach neun Jahren der Ermittlungen nicht klar. Das Landeskriminalamt Niederösterreich hält in seinem Abschlussbericht fest, dass sich die Ermittlung der Schadenshöhe schwierig gestalte, zumal viele Millionen Transaktionen zu prüfen, chronologisch zu systematisieren und einzelnen Personen zuzuordnen seien. Das zu tun übersteige aber die Ressourcen der Kriminalpolizei.

Betrugsverdacht

Auch aus anderen Beweisergebnissen lässt sich laut Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien der "effektive Verlust der Vermögenssubstanz der Anleger" nicht beziffern. Weder aus dem Gutachten, das fürs Handelsgerichts erstellt wurde, noch aus dem, das schon im MEL-Strafverfahren erstattet wurde. In dem Verfahren geht es u. a. um den Verdacht des Betrugs und der Untreue – das Unternehmen soll eigene Zertifikate zurückgekauft und so den Börsenkurs der MEL-Papiere beeinflusst haben. Konkretes zum Kurs und daraus abgeleiteter Schadenshöhe soll nun eben der Gutachter eruieren. Bei dessen Auswahl dürfen die Beschuldigten mitwirken, indem sie einen geeigneten Experten benennen. Diese eher ungewöhnliche Einbindung soll eine weitere Verfahrensverzögerung verhindern. Ermittelt wird seit 2009.

Die Beschuldigten um Julius Meinl V. und Exbankchef Peter Weinzierl bestreiten die Vorwürfe seit jeher; es gilt die Unschuldsvermutung. Den Soko-Abschlussbericht "im Stil eines Schulaufsatzes" hat Weinzierl als "substanzlos" klassifiziert. (Renate Graber, 11.1.2019)