Wiener Neustadt – Die NÖ Landesregierung hat am Dienstag den positiven Bescheid über die Umweltverträglichkeit des zweiten Teils der Ostumfahrung Wiener Neustadt erlassen. "Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern und Gesamtkosten von circa 35 Millionen Euro positiv abgeschlossen", hieß es. Einsprüche sind in den nächsten Wochen möglich.
Die Frist für Einsprüche laufe rund siebeneinhalb bis acht Wochen, nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht, hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). "Nach Rechtskraft des UVP-Bescheides können die weiteren Schritte in Richtung Baubeginn gesetzt werden", berichtete der Landespressedienst nach einer Sitzung der Landesregierung in einer Aussendung.
Baubeginn 2020 geplant
"Falls keine Einsprüche in den Verfahren erfolgen oder etwas Unvorhersehbares eintritt", könnte mit einem Baubeginn im Laufe des Jahres 2020, mit der Fertigstellung 2022 gerechnet werden. Die B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt schließt an der B60 an und führt bis zur Landesstraße B53 beim Anschluss zur Mattersburger Schnellstraße (S4).
Landesrat Schleritzko (ÖVP) bezeichnete den zweiten Teil der Ostumfahrung Wiener Neustadt als "eines der wichtigsten Straßenbauvorhaben im Bundesland Niederösterreich". "Mit dem zweiten Teil der Ostumfahrung können wir eine Verbesserung sowohl der Lebensqualität der Anrainer als auch der Standortqualität erreichen. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region geleistet und gleichzeitig der Straßenring um Wiener Neustadt geschlossen", sagte der Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP).
Das Bauvorhaben sorgte auch für Kritik. Bürgerinitiativen sprachen sich gegen das Projekt aus beziehungsweise bemängelten die Trassenführung. (APA, 15.1.2019)