Wien – Der Geschäftsführer eines zwielichtigen Schönheitszentrums in Wien-Meidling hat sich am Dienstag wegen eines Bestechungsversuchs am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Der 47-Jährige soll beim insgesamt siebenten Kontrollbesuch des Gesundheitsamtes (MA 40) "Schmiergeld" in Höhe von 100.000 Euro geboten haben, um zukünftig weiteren behördlichen Schwierigkeiten zu entgehen.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und behauptete, er habe der Leiterin der MA 40-Delegation, die ihn angezeigt hatte, keine finanzielle Zuwendung in Aussicht gestellt: "Ich schwöre bei Gott, ich habe überhaupt nicht mit ihr gesprochen." Da die Beamtin krankheitsbedingt nicht als Zeugin zur Verfügung stand, wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Angeklagte stammt aus Syrien und hatte sich im Jänner 2016 mit seiner Familie nach Österreich geflüchtet. Ein Jahr später sperrte der gelernte Kaufmann in Wien ein Schönheitszentrum auf, das sich zunächst vor allem an einen arabisch-stämmigen Kundenkreis richtete. In weiterer Folge kam darüber hinausgehend vor allem auch ein junges, eher einkommensschwaches Klientel, das mit dem eigenen Körper unzufrieden war und von den vergleichsweise günstigen Preisen für ästhetische Operationen angelockt wurde.

Geschäftsidee aus Dubai übernommen

"Die Idee habe ich von Dubai kopiert", erklärte der 47-Jährige zu seinem Geschäftsmodell. Um das Medizinische habe er sich nicht gekümmert. Er habe Räumlichkeiten angemietet und diese an Ärzte untervermietet. Auf die Frage nach seinem aktuellen Einkommen erwiderte der Mann, er habe keines: "Die Mieter entrichten die Mieten nicht." Seine Ehefrau habe Schmuckstücke verkauft, "damit wir überleben können".

Die MA 40 hatte bald von Missständen in dem Schönheitszentrum Kenntnis erlangt. Kunden beklagten sich über untragbare hygienische Zustände, zwei Mediziner, die Behandlungen durchführten, waren in Österreich nicht bzw. nicht mehr als Ärzte zugelassen. Beim einen handelte es sich um einen Allgemeinmediziner, dessen Ordination die MA 40 schon 2014 schließen hatte lassen. Die Ärztekammer wiederum verhängte über den praktischen Arzt ein Berufsverbot – der Mann hatte zugunsten einer algerischen Tätergruppe von dieser gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel verhökert und den Kriminellen illegale Potenzmittel überlassen. 2017 wurde er dafür wegen Hehlerei rechtskräftig verurteilt.

Beim zweiten Arzt handelte es sich um einen Slowaken mit libanesischen Wurzeln, der in dem Betrieb ohne Abschluss einer entsprechenden Ausbildung Schönheitsoperationen vornahm, bei denen es regelmäßig zu Komplikationen kam. Weil er bei zumindest sechs Patienten – vier junge Frauen und zwei Burschen – "gemurkst" hatte, wurde der Arzt in der vergangenen Woche vom Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Angeblich keine Beanstandungen

Der Geschäftsführer des Betriebs wollte nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Helene Gnida) weismachen, er habe von all diesen Schwierigkeiten nichts mitbekommen: "Es sind einige Kontrollen passiert. Aber es gab keine Beanstandungen." Er habe lediglich ein Mal eine Verwaltungsstrafe bezahlen müssen, weil sich einer seiner Mieter – ein Friseur -, zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet hatte.

Der prozessgegenständliche Kontrollbesuch fand am 20. Dezember 2017 statt. In einem Zimmer, das als Behandlungsraum für Alternativmedizin ausgewiesen war, soll es zu dem Bestechungsversuch gekommen sein. Der Syrer soll die Leiterin der siebenköpfigen MA 40-Abordnung beiseite genommen und ihr 100.000 Euro "for the government" offeriert haben.

Nach zahlreichen Kundenbeschwerden hatte der Geschäftsführer den Namen des Schönheitszentrums ändern lassen. Auch die Website des Instituts wurde entsprechend adaptiert. Auf APA-Anfrage, ob und inwieweit man auf die offenkundigen Probleme reagiert habe, teilte die Wiener Ärztekammer am Dienstag in einer Stellungnahme mit, man habe gegenüber Personen, die nicht als Ärzte in Österreich registriert sind, keinerlei Kompetenzen: "Diese liegen in Wien einzig und allein bei der MA 40." Die Ärztekammer habe die gesamte Zeit über die MA 40 in dieser Causa unterstützt und "Verdachtsmomente für Gefährdungen" gemeldet. Das habe wiederholt zu unangekündigten Kontrollbesuchen seitens der MA 40 geführt. Dabei habe die MA 40 jedoch in keinem Fall eine Sperre verfügt. (APA, 15.1.2019)