Klagenfurt/Graz – Neun Schuldsprüche hat es im August 2018 im ersten Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 gegeben. Damals wurden zahlreiche Wahlbeisitzer angeklagt und verurteilt, eine davon bekämpfte den Schuldspruch beim Oberlandesgericht Graz. Dieses hat am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil aber bestätigt, wie ihr Anwalt Meinhard Novak gegenüber der APA erklärte.

Anders als beim ersten Prozess in Klagenfurt werden in weiteren Strafverfahren rund um die Stichwahl die Wahlbeisitzer nicht mehr angeklagt. Diesbezüglich gab es eine Weisung des Weisungsrats im Justizministerium.

Novak: "Das Gericht hat allerdings festgestellt, dass es nur für den Einzelfall zuständig ist und die Weisungen in anderen Causen nicht einfließen lassen kann." Daher wurde der Schuldspruch samt verhängter Geldstrafe bestätigt. Er habe bereits vor dieser Entscheidung die Generalprokuratur angeregt, diesbezüglich eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einzubringen, um diese Ungleichbehandlung zu beenden. (APA, 16.1.2019)