Wien – Am Wiener Landesgericht ist am Freitag ein 30-jähriger Mann wegen versuchter Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er laut Anklage in Missbrauchsabsicht über eine junge Wienerin hergefallen war. Der Syrer, der seit 2014 in Österreich lebt, hatte die 19-Jährige verfolgt, als diese nach dem Training in ihrem Fitnessstudio mit der U-Bahn nach Hause wollte.

Der inkriminierte Zwischenfall spielte sich am 12. Oktober 2018 kurz vor Mitternacht ab. Schon in der U-Bahn fielen der 19-Jährigen die anzüglichen Blicke des ihr unbekannten Mannes auf. Sie wechselte daher mehrfach den Waggon. Er folgte ihr jedes Mal. Als sie die U-Bahn verließ, setzte sich der Fremde an ihre Fersen, worauf die junge Frau per WhatsApp eine Freundin kontaktierte und um ihre Einschätzung bat, was zu tun sei. Der ihr unheimliche Mann ging ihr nach, vor ihrem Wohnhaus sprach er sie dann an. Sie sei "so schön" und er liebe sie, meinte der 30-Jährige. Die Frau versuchte den zudringlichen Mann abzuwimmeln, während sie über WhatsApp ihre Freundin aufforderte, die Polizei zu rufen.

Alarmierte Polizei traf rasch ein

Als die 19-Jährige dem Mann keine weitere Beachtung mehr schenkte, drückte der Syrer sie laut Anklage gegen die Hausmauer, presste sich an sie, griff ihr in die Hose und war offensichtlich auf geschlechtliche Handlungen aus. Die 19-Jährige wehrte sich, vor allem aber hatte sie das Glück, dass die von der Freundin alarmierte Polizei rasch am Tatort eintraf. Die Beamten zogen den Syrer mit Gewalt von ihr weg und sprachen die Festnahme aus.

Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Nina Steindl) mimte der 30-Jährige nun das Unschuldslamm. "Ich wollte nur neue Freunde haben", gab er zu Protokoll. Um seine schlechten Deutschkenntnisse zu verbessern, hätte er Kontakt gesucht. Die junge Frau sei plötzlich vor ihm gestanden: "Ich habe sie gegrüßt. Ich habe ihr gesagt, wer ich bin." Er habe nichts Böses gemacht: "Vergewaltiger stellen sich normalerweise nicht vor." Auf ein Mal sei die Polizei da gewesen: "Ich bin nicht weggerannt, weil ich nichts gemacht habe. Ich hatte keinen Grund wegzulaufen."

Vor der Einvernahme der 19-Jährigen wurde auf Antrag ihres Rechtsbeistands Lian Kanzler die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Senat schenkte in vollem Umfang der Darstellung der Zeugin und nicht der Version des Angeklagten Glauben. Die junge Frau bekam als Wiedergutmachung 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. (red, APA, 18.1.2019)