Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat im vergangenen Jahr die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in die Wege geleitet. Nun gibt es bei der Umsetzung auf Länderebene Misstöne.

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Innsbruck/Graz/Linz – Die Verunsicherung unter Österreichs Landesumweltanwaltschaften (LUAs) ist groß. Grund dafür ist die Ende 2018 im Nationalrat beschlossene Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP). Der Bund setzt damit die schon 2005 ratifizierte, aber jahrelang verzögerte Aarhus-Kovention um, die der Öffentlichkeit und damit auch NGOs mehr Beteiligung in Umweltverfahren zusichert.

Weil Naturschutz in Österreich Ländersache ist, bedarf es zur Umsetzung der Novellierung aller neun Natur- und Landschaftsschutzgesetze. "Die soll 2019 erfolgen, aber wir wissen nicht genau, wann, und sind auch inhaltlich nicht eingebunden", sagt Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.

Die Verunsicherung rührt daher, dass Oberösterreich als eines der ersten Bundesländer einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt hat, der de facto eine Entmachtung der LUAs bedeuten würde – obwohl die Aarhus-Konvention diese eigentlich gar nicht betrifft. Doch im schwarz-blau regierten Land, das schon bei der Verschärfung der Mindestsicherung eine Art Speerspitzen der Bundesregierung bildete, will man die Gelegenheit offenbar nutzen, um die Parteienrechte der oft lästigen LUAs massiv zu beschneiden. Begründet wird das mit der Implementierung der Aarhus-Konvention. Denn die bringe NGOs und auch Privaten ja mehr Möglichkeiten, sich zu beteiligen.

Stimme für die Zukunft fehlt

Für den Tiroler Kostenzer ist das eine vorgeschobene Argumentation: "NGOs und Private haben jeweils nur ihren spezifischen Interessenbereich im Fokus. Die LUAs hingegen vertreten die Interessen künftiger Generationen." Die in Oberösterreich geplante Novelle führe letztlich dazu, dass bei Vorhaben, in die keine starke NGO oder Bürgerbewegung involviert ist, diese wichtige Stimme für die Zukunft fehle.

Denn während die LUA ihre Parteienstellung verlieren würde, bekämen NGOs nur eine Beteiligtenrolle zugestanden. Organisationen wie der WWF und das Ökobüro warnen, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen würde, der ein bewährtes System zum Schutz der Umwelt aushöhlen würde.

Lob für Niederösterreich und die Steiermark

Dass es auch anders ginge, beweisen unterdessen die Steiermark und Niederösterreich. Denn die dortigen Landesregierungen haben Novellen in Begutachtung geschickt, die als vorbildlich gelten, bestätigt die steirische Landesumweltanwältin Ute Pöllinger.

"Das Land hat offenbar begriffen, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat", erklärt sie den Unterschied zum oberösterreichischen Entwurf. Die steirische Novelle sieht neben der Beibehaltung der Rechte der LUA eine über Aarhus hinausgehende Kompetenzerweiterung für NGOs vor. Die sollen künftig selbst Anträge auf Naturverträglichkeitsprüfungen einbringen können.

Den ebenfalls noch Ende 2018 auf Bundesebene geschaffenen Standortanwalt im UVP-Verfahren, der dort künftig die Interessen des Wirtschaftsstandorts vertreten soll, bewerten die LUAs übrigens positiv, wie Kostenzer erklärt: "Ich sehe das nicht als Konkurrenz zu uns, sondern als Ergänzung – solange dabei nicht allein die Einzelinteressen von Wirtschaftstreibenden, sondern der volkswirtschaftliche Nutzen im Fokus steht." (ars, 21.1.2019)