Wer die Vignette digital erwirbt, hat andere Fristen zu beachten als bei physischem Kauf.

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Wien – Wer in einer Trafik eine digitale Vignette erwirbt, muss keine Wartezeiten oder Fristen abwarten, die Vignette gilt sofort. Anders ist es mit dem Onlinekauf. Wird die digitale Vignette online erworben, muss eine Wartefrist von 18 Tagen eingehalten werden. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch jene aus Deutschland. Ein Umstand, der den deutschen Onlineanbieter Vignette-sofort auf eine Geschäftsidee brachte, wie die "Presse" berichtet.

Das deutsche Unternehmen betreibt eine Website mit österreichischer Domain und bietet digitale Asfinag-Vignetten ohne Wartefrist an. Der Preis dafür ist allerdings höher. Möglich sei das durch einen rechtlichen Trick, so die "Presse". Der Grund für die Wartefrist sei das heimische Fernabsatzgesetz, das Konsumenten beim Kauf eines Produkts via Internet das Recht gibt, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Wäre die Vignette sofort gültig, könnte sie eine Woche verwendet und nachher einfach zurückgeben werden. Um das zu verhindern, hat die Asfinag die Wartefrist (inklusive vier Tagen für den Postweg) eingeführt.

Für Firmen gelte dieses Gesetz nicht, weil das Rücktrittsrecht Privatkunden vorbehalten ist. Vignette-sofort nütze das, um die Vignetten als Firma zu kaufen und an die Kunden weiterzugeben. Ein lukratives Geschäft, denn die Vignetten kosten dort sechs bis zehn Euro mehr. Die Asfinag hat deswegen laut "Presse" Klage gegen Vignette-sofort eingereicht. Sie ortet "Täuschung der Kunden", sagt Ursula Zechner, Geschäftsführerin der Asfinag-Maut-Tochter, zur "Presse". Was Zechner ärgert: Bei Problemen würden sich Kunden an die Asfinag wenden, weil sie davon ausgingen, dort ihre Vignette gekauft zu haben.

Das sehen auch die europäischen Verbraucherschützer so und warnen vor einem Kauf bei dem Onlineportal. (red, 21.1.2019)