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Google wird oft als Quasi-Monopolist kritisiert.

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Wien – Die Meldung sorgte für Schlagzeilen: Vor etwas mehr als fünf Jahren, im Oktober 2013, wurde bekannt, dass sich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Österreich wegen einer Beschwerde gegen Google eingeschaltet hatte. Es ging um den Verdacht, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, und zwar im Zusammenhang mit einem Adblocker. Unter anderem hatte sich der ORF beschwert.

Am Montag gibt die BWB laut STANDARD-Informationen bekannt, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Konkret drehte sich das Ermittlungsverfahren der Kartellwächter um den Werbeblocker Adblock Plus der Eyeo GmbH mit Sitz in Deutschland. Dieser gilt als einer der beliebtesten Online-Adblocker. Der Werbeblocker kann kostenlos heruntergeladen werden und unterdrückt nach der Installation Onlinewerbung.

Zugleich aktiviert Adblock Plus über eine Software-Voreinstellung das Ausspielen bestimmter Werbeinhalte, und zwar von Partnern der Eyeo GmbH, die sich angeblich an bestimmte Kriterien des Unternehmens für akzeptable Werbung halten. Dieser Vorgang wird als "Whitelisting" bezeichnet.

Whitelisting-Klauseln wurden geprüft

Die Wettbewerbsbehörde ermittelte im Hinblick auf Vertragsklauseln des Whitelisting-Vertrags zwischen Google und Eyeo. Der Internetriese Google zahlt nämlich dafür, dass seine Anzeigen nicht gefiltert werden. Der Vorwurf lautete, dass Google seine Marktmacht missbraucht und dadurch bei Eyeo günstigere Kondition als Konkurrenten bekommen hat, damit seine Werbung eben doch ausgespielt wird.

Das BWB sieht das aber anders. Die vorläufige Analyse ergab, dass Eyeo durch die Vereinbarung mit Google zwar darin beschränkt wurde, Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren oder Investitionen zu tätigen, heißt es vonseiten der BWB. Da die Unternehmen die Bedenken der Wettbewerbsbehörde durch Anpassung der Vertragsklauseln jedoch ausräumen konnten, wurde das Ermittlungsverfahren einvernehmlich zum Abschluss gebracht. Andere Beanstandungen gab es vonseiten der BWB nicht.

In Deutschland haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Verlage wegen des Adblockers direkt gegen Eyeo geklagt. Die Verfahren sind aber alle gescheitert. Zuletzt ist der Druck auf Google in der EU erhöht worden, die EU-Kommission hat dem kalifornischen Unternehmen zwei hohe Geldstrafen wegen Missbrauchs seiner Marktmacht aufgebrummt. Erst im vergangenen Jahr erhielt Google von der EU-Kommission eine 4,34-Milliarden-Euro-Strafe wegen Ausnutzung seiner Marktmacht beim Smartphone-Betriebssystem Android. (András Szigetvari, 21.1.2019)