Ein Entwurf aus dem Gesundheistministerium zur Verkürzung der ärztlichen Ruhezeiten nach einer Rufbereitschaft sorgt für Unmut: Dieser könnte auch EU-rechtswidrig sein, sagt die Ärztegewerkschaft Asklepios.

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Wien – Aufregung unter Spitalsärzten: Die vorgeschriebene Ruhezeit nach Bereitschaftsdiensten soll gekürzt werden. Die Wiener Ärztekammer kritisierte das Vorgehen und berief sich auf einen Entwurf aus dem Gesundheitsministerium. Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) verstand die Aufregung nicht und sprach von einem Formulierungsentwurf, basierend auf einem Treffen mit Krankenanstalten, ÖGB und Ärztekammer im Oktober des Vorjahres. Dort drängten vor allem die Spitalsträger auf kürzere Ruhezeiten, wie aus dem Protokoll des Treffens hervorgeht.

Vorgeschlagen wurde, dass die Ruhezeiten nach einem Bereitschaftsdienst von elf auf fünf Stunden reduziert werden, wenn ein Arzt für einen Einsatz gerufen wird. Auch die Wochenarbeitszeit könnte dann bis zu sechs Monate lang auf 55 Stunden erhöht werden, anstatt der eigentlich erlaubten 48 Wochenstunden.

Rechtsanwalt Christoph Völk bewertet das als EU-rechtswidrig. Der Jurist vertritt die Ärztegewerkschaft Asklepios. Im STANDARD-Gespräch verweist er auf den Europäischen Gerichtshof, der "mehrfach entschieden hat, dass die Ruhezeit elf Stunden nicht unterschreiten darf". Die Vorlage aus dem Ministerium bewertet er als "Umgehungsversuch" der gültigen Arbeitszeitregelung. "Man zimmert ein System, das den Krankenanstalten ihre Diensträder ermöglicht, anstatt zusätzliche Ärzte einzustellen", sagt Völk. Der Entwurf entspreche weder dem Arbeitnehmer- noch dem Patientenwohl. Sollte er dennoch umgesetzt werden, will Asklepios Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen. (mte, 21.1.2019)