Rund 500 Häftlinge sollen mit Fußfesseln ausgestattet werden.

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Wien – Mit mehr als 9.000 Häftlingen stoßen die Gefängnisse an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Entwurf zur Novelle des Strafvollzugsgesetzes plant Justizminister Josef Moser daher eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel. Derzeit ist der elektronisch überwachte Hausarrest auf maximal ein Jahr beschränkt, künftig soll die Dauer auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet werden. Bei Strafen aufgrund schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen soll die Fußfessel weiterhin nicht zum Einsatz kommen.

Eingeführt wurde die Fußfessel 2010, sie ermöglicht Häftlingen, berufstätig zu sein. Auch die Kosten in den Gefängnissen können dadurch gesenkt werden. Jeder Verurteilte im Hausarrest kostet ein Drittel weniger, als wenn er die Strafe im Gefängnis absitzt.

Die Fußfessel sorgte aufgrund prominenter Träger immer wieder für Aufsehen. So saßen etwa der Ex-Fußballmanager Hannes Kartnig, der ehemalige Innenminister Ernst Strasser oder der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly zumindest teilweise ihre Haftstrafen via überwachten Hausarrest ab.

Betreut werden die Häftlinge mit Fußfessel vom Verein Neustart. 2018 waren das im Schnitt 368 Klienten. Sprecher Andreas Zembaty begrüßt die geplante Ausweitung auf maximal zwei Jahre. Der Verein fordert jedoch mehr Möglichkeiten für Ausgang für die Häftlinge im Hausarrest. Hier solle man sich an jenen Zeiten orientieren, wie sie für Häftlinge in Haftanstalten gelten. Hintergrund ist die soziale Komponente. Fußfesselträger dürfen arbeiten gehen und sich zu Hause aufhalten – der Besuch von Familienfeiern oder Treffen mit Kollegen außerhalb der Dienstzeit gestaltet sich schwierig.

Das sei auch der Grund, warum es nach etwa acht bis neun Monaten oftmals zu "krisenhaften Entwicklungen" komme, so Zembaty.

Eine Haftanstalt weniger

Finanziell trage die Fußfessel zu Entlastungen im Justizbereich bei. Nach Berechnungen des Ministeriums sollen 150 bis 200 zusätzliche Fußfesseln zum Einsatz kommen. Zählt man das zu den 368 derzeit bereits verwendeten hinzu, kommt man auf über 500 Häftlinge im Hausarrest. "Da kann man schon eine Justizanstalt zusperren", rechnet Zembaty vor.

Das Justizministerium plant außerdem den Einsatz von Bodycams für Justizwachebeamte. Auch das sieht Neustart positiv. Bei der Polizei sehe man, dass die Kameras, die in Gefahrensituationen eingeschaltet werden können, deeskalierend wirken.

Neustart befürwortet jedoch nicht die geplante Störung des Mobilfunkverkehrs in Haftanstalten. Dies sieht Mosers Novelle nämlich genauso vor wie ein allgemeines Handyverbot. Zembaty argumentiert, dass man den Häftlingen realitätsnahe Bedingungen gewährleisten müsse – und da zählt das Nutzen von Handys seiner Meinung nach dazu. (rwh, 22.1.2019)