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Mastercard muss eine saftige Geldstrafe zahlen.

Foto: Reuters/Thomas White

Brüssel/Purchase – Die EU-Wettbewerbshüter verhängen gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine Geldstrafe in Höhe von 570 Millionen Euro. Das begründete die EU-Kommission am Dienstag mit überhöhten Gebühren.

Dabei geht es um das sogenannten Interbankenentgelt. Wenn Kunden in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.

"Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch zu nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU."

Verstoß gegen EU-Kartellrecht

Der Kommission zufolge verstieß Mastercard dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen, bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen.

Die EU-Kommission folgerte nun, dass das zu einer künstlichen Beschränkung des Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte. Mastercard habe die Verstöße anerkannt, hieß es, daher sei die Strafe um zehn Prozent reduziert worden. (APA, 22.1.2019)