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Google erhält die erste Rekordstrafe nach der DSGVO

Foto: Reuters/Hanschke

Frage: Wofür wurde Google verurteilt?

Antwort: Die Beschwerde dreht sich um die Einrichtung von Android-Smartphones. In deren Verlauf sichert sich Google die Zustimmung der Nutzer zur Sammlung zahlreicher Daten. Die französische Datenschutzbehörde beklagt nun, dass dieser Prozess für die Nutzer kaum zu durchschauen sei, weswegen sie auch keine informierte Entscheidung treffen könnten. So seien manche Optionen hinter nicht auf den ersten Blick sichtbaren Unterpunkten versteckt. Dies gelte etwa für jene Einstellung, über die Google-User die Auslieferung personalisierter Werbung deaktivieren können. Außerdem seien wesentliche Informationen – wie der Zweck der Datenverarbeitung oder die Aufbewahrungsfristen – auf mehrere Dokumente verteilt und somit für die Nutzer nur schwer zu erfassen. Auch fehle die Möglichkeit, einen generellen Einspruch gegen die Datensammlung auszusprechen.

Frage: Ist die Strafe von 50 Millionen Euro zu niedrig?

Antwort: In seinen aktuellsten Quartalszahlen weist die Google-Mutter Alphabet einen Gewinn von mehr als acht Milliarden Euro aus. Angesichts dessen erscheint die Höhe der Strafe tatsächlich gering. Gleichzeitig muss betont werden, dass dieser Wert noch steigen könnte, wenn Google die kritisierten Punkte nicht bald ausräumt. Zudem bezieht sich die Strafe lediglich auf die Aktivitäten von Google in Frankreich.

Frage: Wie reagiert Google darauf?

Antwort: Der Android-Hersteller gibt sich in seiner ersten Reaktion zurückhaltend: Das Unternehmen habe es sich zum Ziel gesetzt, jene "hohen Standards an Transparenz und Kontrolle" zu erfüllen, die die Konsumenten erwarten. Insofern studiere man das Urteil derzeit, um dann weitere Schritte zu setzen. Eine entscheidende Anpassung hat Google hingegen schon vor Wochen auf den Weg gebracht: Mit 22. Jänner tritt eine Änderung der Nutzungsbedingungen bei Google in Kraft. Durch sie ist künftig primär die irische Datenschutzbehörde für DSGVO-Beschwerden gegen das Unternehmen zuständig. Und diese ist als deutlich weniger durchsetzungswillig als ihr französisches Pendant bekannt.

Frage: Was haben die Konsumenten davon?

Antwort: Da Google sich sonst der Gefahr weiterer Strafen aussetzt, ist davon auszugehen, dass das Unternehmen rasch entsprechende Anpassungen an der Einrichtung von Android-Geräten vornimmt. Bis diese bei allen Konsumenten ankommen, könnte trotzdem einige Zeit vergehen. Immerhin müsste so eine Änderung über ein Systemupdate an bestehende Geräte geliefert werden – und dafür sind Dritthersteller wie Samsung oder Huawei zuständig. Und die Erfahrung zeigt, dass hier Softwareaktualisierungen lange dauern können. Was diese Realität für die Rechtspraxis heißt, ist derzeit ebenfalls noch unklar.

Frage: Wer hat die Beschwerde eingereicht?

Antwort: Hinter der Klage stehen die französischen Privacy-Aktivisten von La Quadrature du Net sowie die österreichische Datenschutz-NGO None of Your Business (Noyb). Deren Gründer Max Schrems hat in der Vergangenheit vor allem mit seinen Klagen gegen Facebook für internationale Schlagzeilen gesorgt.

Frage: Was ist die wichtigste Konsequenz des Urteils?

Antwort: Datenschützer hoffen vor allem auf eine Signalwirkung. So betont etwa Max Schrems, dass das Strafausmaß für Google zwar "fast nichts" sei, gleichzeitig sei es aber auch ein "wichtiger Schuss vor den Bug". Immerhin handle es sich dabei noch immer um die bisher größte nach der DSGVO ausgesprochene Strafe. Die Behörden müssten mithilfe solcher Strafen klarstellen, dass es auch für große IT-Konzerne nicht ausreichend sei, ihre Produkte "nur oberflächlich" an die DSGVO anzupassen. Die Hoffnung ist, dass vor allem große Firmen als Konsequenz ihre Privacy-Regeln verschärfen, um weiteren Strafen zu entgehen.

Frage: Was heißt das für andere Firmen?

Antwort: Abzuwarten bleibt, wie sich solche Präzedenzfälle auf die gesamte Praxis in Fragen DSGVO auswirken. Immerhin konzentrieren sich die Klagen bisher vor allem auf große Unternehmen wie Google oder Facebook. Genau diese sind es aber, die in den vergangenen Monaten viel Zeit in den Versuch, DSGVO-konforme Angebote zu schnüren, investiert haben. Da offenbar selbst diese damit gescheitert sind, muss sich zeigen, was das für all die kleineren Unternehmen bedeutet, die ebenfalls Daten sammeln. Mittlerweile wurden in Österreich mehr als 1.000 Beschwerden wegen der DSGVO registriert. Strafen wurden aber bisher lediglich in drei Fällen verhängt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass derzeit gerade einmal ein Viertel aller österreichische Unternehmen die Anforderungen der DSGVO erfüllen. (Andreas Proschofsky, 22.1.2019)