Eisenstadt – In der Causa um die Neubesetzung des Chefpostens im Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland heißt es zurück an den Start. Wie die APA am Dienstagnachmittag erfahren hat, wird das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes abgebrochen. Die Landesregierung komme damit der Empfehlung der Kommission nach.

Die laut dem burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetz vorgeschriebene Kommission habe insgesamt dreimal getagt und sei aufgrund des Verlaufes des Verfahrens und der Stellungnahme zum Entschluss gekommen, der Landesregierung zu empfehlen, das Verfahren abzubrechen und neu auszuschreiben. Auch werde eine Überarbeitung des burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes empfohlen, hieß es aus dem Landhaus im Anschluss an die Regierungssitzung.

Festgehalten werde außerdem, dass nach Rückziehung einer weiteren Bewerbung keine Bewerbungen vorlägen, für die es eine klare Empfehlung seitens des Personalberatungsunternehmens gegeben hätte. Zwei Richter des LVwG waren allerdings noch im Rennen.

LH-Büroleiterin sorgte für Aufregung

Die Neubesetzung des Postens hatte in den vergangenen Wochen und Monaten für Aufregung gesorgt, weil sich unter anderem Christina Krumböck, die Büroleiterin des noch amtierenden Landeshauptmanns Hans Niessl (SPÖ) für diese Stelle beworben hatte. Der amtierende Landesverwaltungsgerichtspräsident Manfred Grauszer hatte öffentlich in einer Pressekonferenz deponiert, dass er Krumböck fachlich nicht für das Präsidentenamt geeignet halte.

Die ÖVP hatte unter anderem mehrfach Kritik am Verfahren geübt. Kritische Stimmen kamen auch von namhaften Juristen – bis hin zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein. Krumböck gab schließlich vor knapp zwei Wochen bekannt, ihre Bewerbung zurückzuziehen.

Laut "Kurier" (Online) wollen die beiden Bewerber – der frühere Sicherheitsdirektor Erhard Aminger und Johann Muskovich – nun abwarten, ob es noch Erläuterungen zum Abbruch gebe und dann allenfalls eine Amtshaftungsklage gegen das Land einbringen, um Schadenersatz einzuklagen. Beide hätten am 5. Dezember die Mitteilung bekommen, "in die engere Wahl" gekommen zu sein und seien noch für ein weiteres Hearing am 19. Dezember eingeladen worden. Dieses sei auf Jänner verschoben worden und habe schlussendlich nie stattgefunden. (APA, 22.1.2019)