Etappensieg für News-Boss Pirker: Zweite Instanz bestätigt rechtmäßige Übernahme der Kurier-Anteile.

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Das Oberlandesgericht Wien ließ den Kurier abblitzen: Die Mitgesellschafter der Verlagsgruppe News – Horst Pirker und Familie Fellner – haben die Kurier-Anteile an Öster- reichs größtem Magazinkonzern mit Woman und TV-Media, News und Profil, Trend und Gusto gegen den Willen des Zeitungsverlags übernommen. Aber zu Recht, entschied das Gericht.

Die Vorgeschichte: Pirker übernahm 2016 56 Prozent an der Verlagsgruppe News GmbH. Er hat den Anteil dem Hamburger Magazinkonzern Gruner + Jahr abgekauft, nachdem er 2014 News-Geschäftsführer geworden war. Neben einem Kapitalpolster (angeblich mit 15 Millionen Euro gefüllt) übernahm Pirker von den Deutschen auch eine Call-Option für jene 25,3 Prozent an der News-Gruppe, die der Kurier Magazine Verlags GmbH gehörte.

Genau darum wird gestritten: Pirker zog die Option im Jänner 2018 mit der News-Gründerfamilie Fellner (Mediengruppe Österreich mit Oe24 und Österreich). Begründung: Pirker forderte vom Kurier – wie von Gruner + Jahr – Kapitalnachschuss für über die Jahre gänzlich entnommene News-Gewinne. Der Kurier weigerte sich, die – kolportiert – rund sechs Millionen zu überweisen.

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Billige Anteile

Die Anteile waren auch gerade günstig zu haben: Ihr Verkaufspreis bemaß sich an den Ergebnissen der News-Gruppe in den drei jüngsten Geschäftsjahren – und die waren alle negativ.

Im Juni 2018 wurden die neuen Anteile an der – in VGN Media Holding umbenannten – News-Gruppe im Firmenbuch eingetragen: 75 Prozent Pirker, 25 Fellner.

Bei der News-Verlagsservicefirma Top Media grätschte der Kurier noch dazwischen. Er verkaufte seine News-Anteile an die Futurezone GmbH und wollte sie so dem Options-Zugriff von Pirker und Fellners entziehen. Die Futurezone gehört zwar auch zur Kurier-Gruppe. Aber: Sie ist weder Mutter- noch Tochterfirma jener Kurier-Gesellschaft der Kurier Magazine GmbH. Und nur an Mütter oder Töchter dieser Gesellschaft konnten die News-Anteile ohne Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen werden. Diese Zustimmung gab es nicht.

Vor Gericht ging es auch um die Frage, ob Pirker seine Option auf die in Kurier-Eigentum stehenden Anteile an der News-Gruppe rechtswirksam ausgeübt hat; der Kurier hat das bestritten.

Rechtswirksam vollzogen

Das Handelsgericht Wien fand den Verkauf der Anteile an die Futurezone GmbH nicht rechtens. Der Kurier rief dagegen das Oberlandesgericht an. Und das kam in nun ausgefertigten Entscheidungen von November und Dezember zur gleichen Rechtsansicht.

Die Übertragung an die Futurezone GmbH ist daher unwirksam, Pirker hat seine Option rechtswirksam gezogen. Also wurde die VGN BeteiligungsKG als Gesellschafterin des News-Verlags und der Topmedia Verlagsservice GmbH (in der die kaufmännischen Angestellten des Verlags angestellt sind) im Firmenbuch eingetragen.

In beiden Entscheidungen des Oberlandesgerichts steht, dass kein ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist – der Kurier kann sich allenfalls per außerordentlichen Revisionsrekurs an das Höchstgericht wenden. In einem Fall bis morgen, Donnerstag, im zweiten noch rund eine Woche. Weder Kurier noch seine Anwälte verrieten auf STANDARD-Anfrage, ob sie das versuchen.

Aber: Das Höchstgericht entscheidet auf solche außerordentlichen Revisionsrekurse hin nur in der Sache, wenn es darin eine "wesentliche Rechtsfrage" sieht.

Beim Obersten Gerichtshof wurde der Kurier in Sachen News schon vorstellig (und zumindest einmal abgewiesen). In den Verfahren geht es um die Frage, ob ein Schiedsgericht den Streit der (Ex-)Gesellschafter klären kann und soll. (Renate Graber, Harald Fidler, 23.1.2019)