E-Scooter haben die Gemüter erhitzt. Die Stadt Wien hat nun einen Leitfaden erstellt, um die Roller strenger zu regeln.

Foto: Matthias Cremer

Wien – In Wien tummeln sich seit dem Vorjahr vermehrt E-Scooter. Vier Anbieter – Lime, Bird, Tier und Byke – sind mittlerweile auf dem Markt und via Handy-App aktiv. Das hat zu Debatten und auch Unfällen geführt. Die Stadt hat nun einen Leitfaden erstellt, mit dem die Scooter strenger reguliert werden sollen. Denn generell gelten für die Elektroroller in der Stadt dieselben Bestimmungen wie für Radfahrer.

Klare Regeln

"Wir wollten klare Regeln schaffen und auch Rechtssicherheit sowohl für die Anbieter als auch dann für die Lenker selbst", erklärte Markus Raab, Leiter der für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten zuständigen MA 46, in einem Gespräch mit Radio Wien. Die Stadt hat das Regelwerk in Abstimmung mit der Polizei erstellt und an die E-Scooter-Verleiher übermittelt.

Bremse und Rücklicht

Die wichtigsten Punkte: "Sämtliche E-Scooter müssen mit Rücklichtern ausgerüstet sein und auch nachgerüstet werden. Darüber hinaus braucht man Reflektoren vorne und hinten am Scooter und auch auf der Seite", sagte Raab. Im Gegensatz zu Fahrrädern müssten die seitlichen Reflektoren nicht unbedingt auf den Rädern angebracht werden.

Wie angekündigt gelten auch bei den Bremsen künftig Regeln für Elektroroller: Wer mit einem E-Scooter derzeit auf der Fahrbahn unterwegs ist, darf bis zu 25 km/h fahren. Allerdings muss eine gewisse Bremswirkung wie bei einem Fahrrad gewährleistet sein. Sprich: Auch ein Roller braucht gute Bremsen. Das wird künftig auch kontrolliert. Wird die nötige Bremswertverzögerung nicht erreicht, muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Die Anbieter haben laut ORF aber ein paar Wochen Zeit, ihre Roller nachzurüsten. Werden danach nicht konforme Scooter gefunden, können diese aus dem Verkehr gezogen werden.

Eigene Regeln für die Wiener Innenstadt

Der erste Bezirk hat im Dezember mit den E-Scooter-Anbietern eigene Bestimmungen ausverhandelt. Dabei ging es vor allem um Abstell- und Geschwindigkeitsbestimmungen. In vielfrequentierten Zonen müssen etwa die Gefährte automatisch auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden. Das betrifft etwa den Stephansplatz oder den Graben. (red, 23.1.2019)