Graz – Das Grazer Oberlandesgericht hat am Mittwoch die Freisprüche vom Vorwurf der Verhetzung und der kriminellen Vereinigung für 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) bestätigt. Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass zu Hass aufgestachelt wurde, erklärte das Gericht. Die Freisprüche sind nun rechtskräftig.

Lediglich ein Nebendelikt eines Angeklagten muss neu verhandelt werden. Dabei geht es um eine Körperverletzung bei der Aktion der IBÖ an der Universität Klagenfurt. (APA, 23.1.2019)