Wien – Die neuen Eheverbote für gleichgeschlechtliche Paare seien ungesetzlich. Sie verletzten das vom Verfassungsgerichtshof bestätigte Grund- und Menschenrecht von Lesben und Schwulen, zu heiraten: So reagierte am Donnerstag das Rechtskomitee Lambda, ein Zusammenschluss von Politikern und Experten unter der Leitung des Anwalts Helmut Graupner zur Wahrung der Menschenrechte Homosexueller, auf einen STANDARD-Artikel über Hürden bei der Eheschließung.

Diese gelten wie berichtet trotz des Inkrafttretens der Ehe für alle im Jänner 2019. Sie gründen auf einer Mitteilung des Innenministeriums an die Landesregierungen und die zuständigen Wiener Magistrate – sowie auf Telefonaten des Innenressorts mit diesen Behörden. Auf eine Anfrage des STANDARD zu diesen Anordnungen hat das Innenministerium bisher nicht reagiert.

Verbot und Rückstufung

Betroffen sind ausschließlich Paare mit Auslandsbezug. Erstens binationale Paare, wenn der nichtösterreichische Partner Staatsangehöriger eines Landes ist, in dem es keine Ehe für alle gibt. Zweitens Paare, die vor 2019 im Ausland geheiratet haben: Ihre Ehe wird in Österreich wie bisher zu einer eingetragenen Partnerschaft rückgestuft.

Beides ist laut einer Aussendung des Rechtskomitees Lambda nicht rechtmäßig. In seinem Spruch von 2017, der die Öffnung der Ehe ab heuer zur Folge hatte, habe der Verfassungsgerichtshof "unmissverständlich entschieden, dass es die Grund- und Menschenrechte gleichgeschlechtlicher Paare verletzt, wenn ihnen die Ehe verboten wird" , heißt es darin.

Nach hiesigem Recht

Zwar bestimme das österreichische Gesetz, dass bei einem Ausländer, der hierzulande heiratet, das Recht des Heimatstaates anzuwenden sei. Gleichermaßen gelte jedoch, "dass Bestimmungen des ausländischen Rechts nicht anzuwenden sind, wenn sie grundlegende Wertungen der österreichischen Rechtsordnung verletzen". Dann sei nach hiesigem Recht vorzugehen – im Fall gleichgeschlechtlicher binationaler Paare in Gestalt der Ehe für alle.

Kein Verständnis für die neuen Hürden haben die Neos. Die Regierung reagiere "immer noch beleidigt" auf die höchstgerichtliche Öffnung der Ehe und agiere "spießbürgerlich", sagte der stellvertretende Neos-Klubobmann Niki Scherak am Donnerstag. Das Verbot der Ehe für die genannten binationalen Paare sei "völlig willkürlich und nicht nachvollziehbar". Die Nichtanerkennung von vor 2019 geschlossenen Ehen in Österreich bezeichnete Scherak als "bösartigen Schwachsinn".

"Bösartige Schikane"

In das gleiche Horn bliesen die Grünen. Die Restriktionen seien eine "bösartige Schikane von Schwarz-Blau, die sofort zu beenden ist", sagte Grünen-Gemeinderat Peter Kraus. Die grüne Bundesrätin und Bundessprecherin der Grünen Andersrum, Ewa Dziedzic, sprach von einer "unerträglichen" Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner sagte: "Jetzt wird klar, dass Innenminister Kickl auch heute noch aktiv Hürden beim Zugang zur Ehe aufbaut". (bri, 25.1.2019)