Graz – Mit zum Teil hohen Haftstrafen hat am Freitag der Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbunds Österreich" geendet. Die "Präsidentin" der Gruppierung wurde zu 14 Jahren Haft, ein Ex-Gendarm zu zehn Jahren verurteilt. Der Rest bekam Strafen von neun Monaten bis drei Jahren. Die Richterin sprach von einem "deutlichen Signal, dass staatsfeindliche Taten nicht toleriert werden".

Der Prozess begann am 15. Oktober, und schon bei der Überprüfung der Personalien ließen die 14 Angeklagten jenes Sprüchlein los, das zumindest der harte Kern bis zuletzt beibehalten sollte. "Ich bin M. aus der Familie U., ein Mensch aus Fleisch und Blut", betonte die Hauptangeklagte immer wieder. Die Staatsverweigerer hatten laut Anklage vor, "ein eigenes Staatsgefüge nach ihren Vorstellungen zu errichten". Ihr Ziel sei gewesen, eine "militärische Übergangsregierung" zu bilden und dabei alle Schlüsselpositionen zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung des Bundesheers beim Versuch blieb, so der Staatsanwalt.

"Wahrheit, Licht und Liebe" als Credo

Die selbsternannte Präsidentin, eine 42-jährige Steirerin, hatte das Gefüge aufgebaut. Es bestand aus neun Staaten, die sich mit den Bundesländern deckten, aber alle einen eigenen Präsidenten bekommen sollten. Sie begann mit dem "Staat Steiermark", dem sie selbst vorstand. Ihr Credo verkündete sie immer wieder: "Wahrheit, Licht und Liebe".

Im "Staatenbund" gab es eigene Kfz-Kennzeichen und Gewerbescheine, die die Mitglieder kaufen konnten, bevor ihnen klar wurde, dass sie keinerlei Wert hatten. Ebenso wenig wie die Eintragungen des eigenen Land- oder Immobilienbesitzes ins sogenannte Landbuch, die vor Exekution schützen sollten. Dass das nicht funktionierte, mussten einige Anhänger am eigenen Leib erfahren.

Eine wichtige Stütze für die Präsidentin war ein Ex-Gendarm, der es als seine Aufgabe ansah, sie zu "beschützen". Er rückte von seinen Ideen keinen Schritt ab, ebenso wenig wie einige weitere Hardliner unter den Beschuldigten. Bei einigen anderen merkte man aber schon bald ein Abrücken von der Ideologie – um jeden Preis wollten sie der 42-Jährigen offenbar nicht ins Gefängnis folgen.

Verteidiger: "Grober Unfug, aber ungefährlich"

Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von "Mord am Rechtsstaat", während der Verteidiger der Erstangeklagten ihr Verhalten als "groben Unfug, aber nicht gefährlich" bezeichnete.

Die Geschworenen, die mehr als 14 Stunden über die Fragen berieten, fällten differenzierte Entscheidungen. So fielen die Strafen für die "Präsidentin" und ihren "Beschützer" mit 14 und zehn Jahren hart aus. Beide wurden der versuchten Bestimmung zum Hochverrat für schuldig befunden. Sechs weiteren Angeklagten war dieses Delikt auch vorgeworfen worden, sie wurden aber freigesprochen. Alle 14 Beschuldigten wurden aber wegen Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Neben den ersten beiden Angeklagten bekamen sie Haftstrafen in der Höhe von neun Monaten bis drei Jahren, teilweise bedingt. Dazu kamen noch in einigen Fällen Nötigung einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug, alles auch in der Form des Versuchs.

"Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich", führte die Richterin am Ende der Verhandlung aus. Die Angeklagten hätten versucht, "die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern". Die "Präsidentin" wollte sich nach der Urteilsbegründung wieder in einem Wortschwall bezüglich "Menschen aus Fleisch und Blut" ergehen, wurde aber abgebremst. "Es handelt sich hier um Völkermord", rief sie und legte "absoluten Widerspruch" gegen das Urteil ein. Also Nichtigkeit und Berufung bei ihr und einigen weiteren, die meisten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, einer nahm sofort an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 25.1.2019)