Der Unfall ereignete sich am 1. September 2018 auf der Donau bei Hainburg.

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Hainburg/Korneuburg – Nach dem Kentern eines Pionierboots auf der Donau bei Hainburg in Niederösterreich im September hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg beim Bezirksgericht Bruck an der Leitha Strafantrag gegen den Bootsführer eingebracht. Der Beschuldigte muss sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten, sagte Sprecher Friedrich Köhl am Freitag.

Dem Bootsführer droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen ihn ermittelt. Die angelastete Körperverletzung wird von der fahrlässigen Gemeingefährdung konsumiert, hielt der Sprecher fest.

Zwei Frauen reanimiert

Der Unfall hatte sich am 1. September beim "Girls Camp" ereignet, einem Schnupperwochenende des Bundesheers. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen – acht Teilnehmerinnen und fünf Soldaten – besetzt, als es kenterte. Zwei Teilnehmerinnen, die dabei unter das Boot gerieten, wurden erst nach 39 und 45 Minuten befreit. Die Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen. Über ihren Gesundheitszustand gab es zuletzt auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen.

Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, das Boot wurde sichergestellt. Eine eigene Untersuchungskommission des Bundesheers kam zu dem Ergebnis, dass der Unfall zu verhindern gewesen wäre, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Dann wäre der Bug wieder aufgetaucht und das Wasser am Heck abgeflossen beziehungsweise durch die Lenzpumpen beseitigt worden.

Weil die Geschwindigkeit aber nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle weiter ins Boot, hieß es bei der Präsentation des Berichts Ende November. Pro Sekunde drangen hunderte Liter Wasser ein. Der Untersuchungsbericht wurde an die Staatsanwaltschaft Korneuburg übermittelt. (APA, 25.1.2019)