Die "Präsidentin" der "Staatenbundes Österreich" und ihr Adlatus wurden im Sinne einer Generalprävention hart bestraft.

APA/ERWIN SCHERIAU

Die Mitläufer kamen glimpflich davon, ihnen will das Gericht eine "zweite Chance" geben.

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"Guten Morgen", sagt die hauptangeklagte "Präsidentin" Monika U. und lacht. Gutgelaunt kommt sie am Freitag in den Grazer Gerichtssaal, bepackt wieder kampflustig mit einem Stoß Unterlagen. Eine Stunde später, nach der langen Verlesung der Urteile, klopft sie dem Zweitangeklagten, einem 71-jährigen pensionierten Gendarmen, tröstend auf die Schulter: "So sind sie halt, die Nazis."

Die Geschworenen hatten zuvor, nach dreimonatigen Verhandlungen, die beiden Rädelsführer des "Staatenbunds Österreich" für schuldig erklärt. Schuldig des Hochverrats, der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung, des Betrugs, der Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Nötigung der Regierung.

Hohe Strafen für Staatsverweigerer.
ORF

Die Richterin präzisierte das Urteil: Die selbsternannte 42-jährige "Präsidentin" muss 14 Jahre hinter Gitter, der Zweitangeklagte zehn Jahre. Die weiteren zwölf Mitglieder der staatsnegierenden Bewegung kommen glimpflich davon: Sie werden zu bis zu drei Jahren teilbedingt verurteilt, einigen werden die bisherigen Haftzeiten angerechnet, sie kommen frei und erhalten Bewährungshelfer.

"Ziel, die Republik zu erschüttern"

Es ist das erste Mal in der Zweiten Republik, dass ein österreichisches Gericht wegen des Deliktes des Hochverrats Verurteilungen ausgesprochen hat. "Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern ... ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen", heißt es in der entsprechenden Gesetzespassage. Das gelte auch bereits für den bloßen Versuch. Genau das wurde Monika U. und ihren Getreuen vorgeworfen.

Die Richterin machte den Verurteilten unmissverständlich klar, worum es in diesem Urteil ging: "Die Straftaten richteten sich gegen verfassungsmäßige Einrichtungen, es war das Ziel, die Republik zu erschüttern." Das Gericht wolle mit dem Urteil "ein klares Signal setzen, dass diese Handlungen nicht weiter toleriert werden. Staatsfeindliche Handlungen sind nicht zu akzeptieren, sie sind zu sanktionieren." Immerhin: Ziel des "Staatenbunds" sei es gewesen, eine "militärische Übergangsregierung" zu bilden, Regierungsmitglieder im Bund und den Ländern festzunehmen und auch den ORF zu besetzen. Zudem hat der "Staatenbund" parallele Verwaltungs- und Gesetzesstrukturen aufgebaut, mit eigenen Grundbüchern, Dokumenten, sogar Kfz-Schildern. Mit den bedingen Strafen für die Mitläufer solle den Verurteilten zumindest noch eine zweite Chance gegeben werden.

Zweite Chance

Die "Präsidentin" bleibt auch in der Reaktion auf das Urteil in ihrer selbstkonstruierten Lebensrealität: "Ich bin ein Lebewesen aus Fleisch und Blut", die Richterin sei nur eine "Treuhänderin", das Gericht habe sich heute "selbst verurteilt". Dann murmelt sie noch etwas wie "Das ist ja Völkermord", weil es ja gegen ihren "souveränen Staat" gehe. Der Anwalt unterbricht den Redeschwall: "Nichtigkeitsbeschwerde." Dem folgt auch der Zweitangeklagte, der sich wie einige andere ebenfalls unbeirrt als "lebend gemeldeter Mensch" meldet, also gar nicht der sei, der hier jetzt verurteilt wurde.

Am Ende, als sich der Gerichtssaal schon leert, sitzen zwei der "Staatenbündler" in sich versunken auf der Anklagebank, die Verteidigerin versucht ihnen zu erklären, dass sie jetzt mit der abgesessenen U-Haft ohnehin freigehen und auch keine Fußfesseln bekommen. "Sie müssen sich jetzt aber wohlverhalten", sagt sie den beiden ins Gewissen. Sie nicken stumm und weinen. (Walter Müller, 25.1.2019)