Wien – Ob man in einem Großquartier respektive einem Gasthof mit Dutzenden anderen lebt – oder aber in einer privat gemieteten Wohnung – macht existenziell einen großen Unterschied. Insofern kommt den unter Türkis-Blau geplanten flüchtlingspolitischen Maßnahmen, die das Leben der Asylwerber in Österreich direkt betreffen, ein besonderer Stellenwert zu.

So etwa den Änderungen durch die künftige Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Dabei soll es sich um eine mildtätige GesmbH. handeln – also um eine Einrichtung, die mindestens drei Viertel ihrer Ressourcen der wohltätigen, nicht kommerziellen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen widmet.

Ministerium sucht Betreuer

Die neue Agentur soll in allen Asylbundesquartieren tätig sein, also etwa in Erstaufnahmezentren wie Traiskirchen ebenso wie in Rückkehrzentren wie jenes am Tiroler Bürglkopf. Betreuer, die man unter anderem von der derzeit beauftragten Schweizer Firma ORS übernehmen will, sollen die Asylwerber im Auftrag der BBU versorgen.

Diese Änderungen erscheinen auch manchem Vertreter von Flüchtlingshilfsorganisationen akzeptabel. Nicht so die Regierungspläne bei der Rechts- und Rückkehrberatung für Asylwerber in manchen Stadien ihres Verfahrens. Mitsamt den Dolmetscherdiensten soll sie ebenfalls im Rahmen der Agentur stattfinden – und zwar, wie man im Innenministerium betont, streng rechtsstaatlich und objektiv. Kritiker fürchten jedoch um die Unabhängigkeit der Berater wegen deren künftiger Ministeriumsnähe.

NGOs verlieren Auftrag

Die Rechts- und Rückkehrberatung erfolgt kostenlos. So bestimmen es die EU-Grundrechtecharta sowie mehrere EU-Richtlinien. Bisher wurde die Beratung im Auftrag des Innen- und Justizministeriums von Mitarbeitern der Diakonie, Volkshilfe, des Vereins Menschenrechte Österreich und der Caritas ausgeübt. Nun sollen die NGOs ihre Aufträge verlieren – ihre Mitarbeiter aber so wie die Betreuer teilweise von der BBU übernommen werden.

Massive Verschlechterungen der Lebensqualität Schutz suchender Menschen dürfte der dritte angepeilte große Änderungsplan zur Folge haben: das Abschaffen aller Geldleistungen für Asylwerber durch Umstellen der Grundversorgung auf reine Sachleistungen. Dadurch könnten Asylwerber etwa die bisher 40 Euro monatliches Taschengeld verlieren, das in vielen Fällen ihre einzige Barschaft ist.

Kein Taschengeld mehr?

Da privat wohnende Asylwerber derzeit – pro Einzelperson – 150 Euro Mietgeld und 215 Euro Verpflegungsgeld pro Monat bar ausbezahlt bekommen, würde mittellosen Flüchtlingen auch jede individuelle Unterbringung verunmöglicht. Auf eine Anfrage im Innenministerium, wie es um die Umsetzung des Plans stehe, hieß es, auf Seite des Bundes, der die Grundversorgung gemeinsam mit den Ländern finanziert, werde "intensiv im Rahmen eines Projektes daran gearbeitet". (Irene Brickner, Michaela Köck, Wolfram Leitner, 27.1.2019)