Sie negierten den Staat und bauten sich eine eigene, jenseitige Welt auf – mit neuen Gesetzen, Dokumenten, selbst eigenen Kfz-Schildern. Sie forderten das Bundesheer auf, dieses solle vorübergehend im Land die Macht übernehmen, ehe sie selbst, die Mitglieder des "Staatenbundes Österreich", die Regentschaft antreten.

Das Grazer Geschworenengericht reagierte auf diese staatsnegierenden Umtriebe unmissverständlich: Die selbsternannte "Präsidentin" erhielt 14 Jahre wegen Hochverrats aufgebrummt, ihr Adlatus, ein pensionierter Polizist, zehn Jahre. Aber sind diese harten Strafen für "Spinner" – wie selbst die Verteidigung sagte – verhältnismäßig?

Das Gericht sagte explizit "Ja" und hat damit recht. Natürlich war der Versuch der "Staatenbündler", gegen die Republik zu putschen, unsagbar dämlich, aber es war ein Versuch und als solcher laut Gesetz auch zu ahnden.

Es soll und muss sie natürlich weiter geben dürfen, die Querulanten, die Wirrköpfe, die Flat-Earther und jene, die sich von der Gesellschaft, vom Staat abwenden und vom Paradies träumen. Aber es gibt eine Grenze, und die wurde jetzt von den Grazer Laienrichtern gezogen: null Toleranz, wenn es um die Fundamente des Rechtsstaats geht.

Welch alarmierende Koinzidenz, dass das Grundprinzip der Einhaltung der Rechtsordnung aktuell nach der Äußerung des FPÖ-Innenministers, das Recht habe der Politik zu folgen, auch in der Regierung diskutiert werden muss. (Walter Müller, 25.1.2019)