Wien – Den Plänen von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zufolge sollen die ersten bundesweiten Herbstferien zwischen 26. Oktober und 2. November 2020 stattfinden – und zum Einstand gibt es aufgrund günstig fallender Feiertage gleich zehn schulfreie Tage. Dafür wird an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet, außerdem fallen zwei schulautonome Tag weg. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekräftigte am Mittwoch, dass einheitliche Herbstferien kommen werden.

Länge variabel

Die Länge der neuen Herbstferien ist – ähnlich wie bei den Weihnachtsferien – variabel, da der Start mit dem Nationalfeiertag am 26. Oktober und das Ende mit Allerseelen am 2. November jedes Jahr auf einen anderen Wochentag fällt. Je nachdem ist dann auch noch ein vorhergehendes oder ein darauffolgendes Wochenende frei.

Die neuen Ferien haben aber auch einen Preis: Je nach Fall des Nationalfeiertags müssen für diesen drei bis fünf Tage im Oktober schulfrei gegeben werden (in den meisten Konstellationen sind es vier). Da sich die Zahl der schulfreien Tage pro Schuljahr aber insgesamt nicht ändern soll, fallen dafür bisher unterrichtsfreie Tage weg. Das sind einerseits fix die beiden Dienstage nach Ostern bzw. Pfingsten. Die restlichen ein bis drei Tage werden durch das Streichen schulautonomer Tage gewonnen, wobei zunächst die beiden von der jeweiligen Bildungsdirektion derzeit zentral vorgegebenen Tage herangezogen werden. Derzeit gibt es an den Pflichtschulen vier und an den höheren Schulen fünf solcher Tage.

Autonome Tage fallen weg

Für das Schuljahr 2020/21 heißt das Folgendes: Da der Nationalfeiertag auf einen Montag fällt, beginnen die Ferien bereits am Samstag davor (24. Oktober) und dauern bis 2. November, ebenfalls ein Montag. Freigegeben werden müssen daher vier Tage (27. bis 31. Oktober) – das bedeutet, dass an den beiden Dienstagen nach Ostern (6. April 2021) und Pfingsten (25. Mai 2021) unterrichtet wird sowie dass noch die zwei bisher zentral von den Bildungsdirektionen vorgegebenen "schulautonomen" Tage wegfallen.

Damit bleiben 2020/21 an den Pflichtschulen zwei und an den höheren Schulen drei schulautonome Tage übrig, die diese frei vergeben können – etwa um die beiden Freitag-Zwickeltage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam unterrichtsfrei zu geben oder sogar auch wieder die Pfingstferien zu verlängern. (APA, 30.1.2019)