Wien – Der Fall eines von der FPÖ angezeigten Asylwerbers in Oberösterreich, dem fälschlicherweise Terrorsympathien unterstellt worden waren, hat nun der Onlineausgabe der "Kronen Zeitung" Tadel durch den Presserat eingebracht. In zwei im September dazu erschienenen Artikeln sei gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen worden, befand er.

Der Senat 3 des Presserats erachtete beide Artikel als nicht ausreichend recherchiert, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Aussendung. Gegen den Flüchtling seien schwere Beschuldigungen erhoben worden, ohne dass ihm die Möglichkeit eingeräumt worden sei, dazu Stellung zu nehmen. Außerdem beruhe der erste Artikel offenbar ausschließlich auf Aussagen der FPÖ über ihre Anzeige.

Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung

Darüber hinaus erkennt der Senat in den Artikeln eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung. Zudem stellte er – trotz des verpixelten Fotos – eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber dem Jugendlichen fest.

Grundsätzlich positiv hob der Presserat hervor, dass in der gedruckten "Kronen Zeitung" später versucht wurde, den Irrtum bei der unterstellten Terrorsympathie richtigzustellen. Diese sei allerdings kurz und missverständlich ausgefallen, weil der falsche Eindruck erweckt worden sei, dass die Beschuldigung auf einen anderen "Musterlehrling" zutreffe.

Die Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig auf krone.at zu veröffentlichen. Bis dato hat die "Krone" aber die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht akzeptiert. Und die Medieninhaberin von krone.at hat auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an dem Verfahren teilzunehmen. (APA, 30.1.2019)