Ein braver Diensthund (in Zivil).

Foto: APA/Jäger

Für einen neutralen Staat ist es ungewöhnlich, wenn seine Soldaten auch "Angriffe auf Computernetzwerke" durchführen sollen. Aber genau das üben die Cyberkräfte des Bundesheeres. Im Fall eines Cyberangriffs sollen sie auch zurückschlagen können. Derzeit agieren die Hacker in einer rechtlichen Grauzone – eine Änderung im Militärbefugnisgesetz soll das ändern. Künftig sollen auch "Computersysteme" als Mittel der "unmittelbaren Zwangsgewalt" zum Einsatz kommen können. So wie "Diensthunde", wie im geplanten Gesetzestext zu lesen ist. Eine bemerkenswerte Gleichstellung.

Der Gesetzesvorschlag.

Die Gesetzesänderung soll nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch den Weg ebnen, "offensive technische Mittel zur Abwehr derartiger Angriffe" nutzen zu können. So soll auch Software zum Einsatz kommen, mit der fremde Rechner beschädigt oder übernommen werden können.

Dünnes Eis

Dabei begibt sich das Bundesheer auf dünnes Eis, da die Kriegsführung im Cyberraum höchst komplex ist und die Gegner meist im Ausland sitzen. Sicherheitsexperten wie Constanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club warnen vor einer digitalen Aufrüstung. Die Auseinandersetzeungen im digitalen Raum sei deutlich unübersichtlicher als bisherige Formen der kriegerischen Auseinandersetzung. Unklar bleibe oft, wer tatsächlich der Urheber und wer das eigentliche Ziel eines Cyberangriffs sei.

Begehrtes Ziel

Die IT-Systeme des Bundesheeres sind ein begehrtes Ziel. Derzeit gebe es wöchentlich drei bis fünf Attacken, "die man ernst nehmen muss", heißt es dazu seitens des Bundesheeres. Weitere hunderttausende Attacken mit der Absicht, Computer zu sabotieren oder Daten zu stehlen, werden mit herkömmlichen Methoden wie Firewalls abgewehrt. (sum, 20.2. 2019)