Wien/Wolfsburg – Das Landesgericht Korneuburg hat sich für die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen VW wegen des Abgasskandals als "international unzuständig" erklärt. Rund 515 betroffene VW-Dieselautobesitzer hatten sich der VKI-Klage in Niederösterreich angeschlossen. Der VKI will nun den Beschluss des Landesgerichts mit Rekurs beim Oberlandesgericht Wien anfechten.

Das Landesgericht Korneuburg verweist die Kläger an den Gerichtsstandort Deutschland, wo VW seinen Hauptsitz hat. "Zusammenfassend lässt sich damit feststellen, dass im vorliegenden Fall keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der hier geltend gemachte Vermögensschaden, der im Ausland verursacht worden sein soll, sachgerechterweise in Österreich besser abgehandelt wurden könnte, als am Ort der schädigenden Handlung", heißt es im Entscheid vom 29. Jänner, welcher der APA vorliegt.

Beschluss "nicht nachvollziehbar"

Der Beschluss des Landesgerichts Korneuburg sei "nicht nachvollziehbar", sagte VKI-Chefjurist Thomas Hirmke zur APA. Deutsche Richter seien nicht Experten für das Haftungsrecht in allen anderen EU-Staaten. Hirmke erwartet, dass das Oberlandesgericht Wien die Zuständigkeit des österreichischen Gerichts für die VW-Sammelklage anerkenne.

In Österreich gibt es laut Schätzungen rund 360.000 betroffene VW-Fahrzeuge. VW hat bei Millionen von Dieselautos die Abgas-Abschalteinrichtung manipuliert.

Der VKI hat 15 weitere Sammelklagen an den anderen Landesgerichten in Österreich eingebracht, weil die Einbringung an einem Gerichtsstandort nicht möglich war. Die Gerichtszuständigkeit ist bei diesen Verfahren noch nicht geklärt. Insgesamt sind knapp 10.000 Autobesitzer bei den VKI-Klagen dabei. Bei den Sammelklagen klagt der VKI einen Schaden von 20 Prozent des Kaufpreises ein. Der VKI wurde in der Causa vom Sozialministerium und der Arbeiterkammer beauftragt, die Sammelklagen zu organisieren. (APA, 30.1.2019)