Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

Foto: Jana Madzigon

Bei der Eheschließung stellt sich immer wieder die Frage, welchen Namen die Ehepartner nach der Hochzeit führen möchten. Vor allem dem Mann ist es oft sehr wichtig, dass die Frau seinen Namen annimmt und auch die Kinder denselben Namen führen wie er selbst. Das liegt vor allem am traditionellen Rollenverständnis und daran, dass die Namenswahl die gesellschaftliche Wahrnehmung immer noch sehr stark beeinflusst. Männer, deren Frauen ihren Familiennamen behalten, werden oft als weniger "männlich" wahrgenommen, während Frauen, die ihren Namen behalten, als ambitionierter und selbstbewusster gelten.

Gemeinsamer Name keine Pflicht

Allerdings kann niemand gezwungen werden, bei der Hochzeit den Namen des anderen anzunehmen. Das Gesetz sieht zwar grundsätzlich vor, dass die Ehegatten den von ihnen einvernehmlich bestimmten gemeinsamen Familiennamen führen sollen. Das kann entweder ein Doppelname oder der Name eines Partners sein. Es besteht aber keine Pflicht zur gemeinsamen Namensführung. Wenn sich die Partner nicht einigen können, behält jeder seinen bisherigen Namen bei. Die Weigerung eines Verlobten oder Ehegatten, den Namen des anderen zu führen, stellt auch keinen Scheidungsgrund dar.

Wie heißen die Kinder?

Die Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Wenn die Eltern unterschiedliche Namen führen, müssen sie bestimmen, wie die gemeinsamen Kinder heißen sollen. Es ist auch möglich, dass die Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen bekommen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, führen die Kinder den Familiennamen der Mutter.

Nach der Scheidung

Grundsätzlich behalten die Ehepartner und die gemeinsamen Kinder ihre Namen auch nach einer Scheidung. Es steht aber jedem frei, wieder seinen früheren Namen anzunehmen. Wer in der Ehe einen Doppelnamen geführt hat, kann auch den Namensteil des Ex-Partners wieder zurücklegen.

Kann man den Namen der Kinder ändern?

Vor einer Namensänderung sollte man allerdings bedenken, dass die Kinder dann unter Umständen nicht mehr denselben Familiennamen führen wie man selbst. Bei der gemeinsamen Obsorge ist für eine Namensänderung der Kinder die Zustimmung des Ex-Partners notwendig. Bei der alleinigen Obsorge kann man auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils eine Namensänderung beantragen, man muss ihn aber vorher informieren. Sobald das Kind 14 Jahre alt ist, kann es selbst entscheiden, welchen Namen es führen möchte.

Kann man gezwungen werden, den früheren Namen wieder anzunehmen?

Manchmal verlangt ein Partner auch, dass der andere nach der Scheidung wieder seinen früheren Namen annimmt. Wer seinen Namen nicht ändern möchte (z. B. aus beruflichen Gründen oder weil er weiterhin so heißen möchte wie seine Kinder), hat allerdings nichts zu befürchten. Niemand kann seinen Ex-Partner zu einer Namensänderung zwingen. Wenn man bei der Hochzeit den Namen des anderen angenommen hat, kann man diesen Namen also auch nach der Scheidung weiterführen, und zwar auch in einer neuen Ehe und sogar gemeinsam mit dem neuen Ehepartner. (Carmen Thornton, 5.2.2019)