Ein Luftbild vom 8. Oktober 2010: Es zeigt das von Rotschlamm überflutete Dorf Kolontar in Ungarn.

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Györ – Im Prozess um die Rotschlamm-Katastrophe 2010 in der ungarischen Aluminiumfabrik MAL AG Ajka ist am Montag am zuständigen Gericht in der ungarischen Stadt Györ das Urteil gegen die Ex-Manager verkündet worden. Der damalige Chef des Unternehmens wurde als Erstangeklagter zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft, sein Stellvertreter als Zweitangeklagter zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungs- oder Geldstrafen. Fünf der 15 Angeklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist genau acht Jahre und vier Monate nach der Katastrophe gefällt worden.

Laut Urteilsbegründung hätten sich die beiden Ex-Chefs wegen fahrlässiger öffentlicher Gefährdung sowie der Verletzung der Ordnung der Abfallwirtschaft schuldig gemacht. Laut dem Gericht in Györ haben nicht nur Mängel beim Bau des Speicherbeckens zur Katastrophe geführt, sondern auch Management und Mitarbeiter trügen Schuld am Dammbruch. Im Speicherbecken sei mehr Rotschlamm gelagert worden, als der Behörde bekannt war. Weiters sei der Schlamm nicht als gefährlicher Abfall deklariert worden. Die Firmenleitung hätte die Senkung des Dammes erkennen müssen. Dabei habe diese selbst nach der Katastrophe noch behauptet, der Rotschlamm sei nicht schädlich für den Menschen, zitierte das Internetportal "444.hu" aus der Urteilsbegründung.

Zehn Tote

Die Verurteilten wurden damit für das Umweltdesaster verantwortlich gemacht, bei dem am 4. Oktober 2010 auf dem Gelände des Unternehmens ein Becken mit hochgiftigem Rotschlamm barst. Rund eine Million Kubikmeter ätzender Schlamm überschwemmte die Orte Kolontar und Devecser. Zehn Menschen starben, mehr als 200 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Schlammlawine zerstörte mehr als 300 Häuser und verursachte schwerste Umweltschäden.

2012 war gegen 15 leitende Mitarbeiter der MAL AG am Gericht in Veszprem Anklage erhoben worden. Im Jänner 2016 ergingen "mangels einer Straftat" ausschließlich Freisprüche. Nach einem eingelegten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft kam es zu einer Neuauflage des Verfahrens am Gericht in Györ. Dieses hatte das Urteil in erster Instanz im Februar 2017 aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet. Die Aufhebung des in Veszprem ergangenen Urteils wurde mit "gravierenden Fehlern und Widersprüchen im Hauptverfahren" begründet. (APA, 4.2.2019)