Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage von Martin Balluch für unzulässig erklärt. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) hatte vorgebracht, nach seinem Freispruch im Wiener Neustädter Tierschützerprozess vom Jahr 2011 vom Bund keine Entschädigung für rund 600.000 Euro an Verteidigungskosten bekommen zu haben.

Ein Einzelrichter des EGMR sah keines der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgezählten Rechte gebrochen. Die Beschwerde Balluchs wurde für unzulässig erklärt. "Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an einen Dreierausschuss, eine Kammer oder an die Große Kammer" heißt es in dem Schriftstück.

Drei Monate U-Haft

Bereits im März 2018 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Balluch keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Der VGT-Obmann war wegen des Verdachts des Verbrechens der kriminellen Organisation mehr als drei Monate in Untersuchungshaft gesessen. In seiner Klage gegen die Republik führte er an, es wäre weder zu seiner Verhaftung noch zur Anklage gekommen, wenn bestimmte Beweismittel, und zwar vor allem der erst in der Hauptverhandlung vorgelegte Bericht über die verdeckte Ermittlung, nicht zurückgehalten worden wären. (APA, 6.2.2018)