Verkehrsminister Norbert Hofer will nun die Anwendung des deutschen Pkw-Mautmodells für Österreich prüfen, wenn Österreichs Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheitert.

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Fünf Verkehrsminister hat es in Österreich seit der ersten Ankündigung einer deutschen Pkw-Maut im Jahr 2013 gegeben: vier von der SPÖ, einer – der jetzige Amtsinhaber Norbert Hofer – von der FPÖ. Aber in einem waren sie sich alle einig: Weil die neue Maut deutschen Autofahrern über eine Senkung der Kfz-Steuer zurückerstattet wird, diskriminiert sie EU-Ausländer und ist daher EU-rechtswidrig.

Österreich blieb bei dieser Position, nachdem die EU-Kommission Änderungen bei den deutschen Plänen herausgeschlagen hat und diesen dann zugestimmt hat – und auch nachdem andere Nachbarstaaten ihren Widerstand aufgegeben haben. Die Regierung marschierte zum Europäischen Gerichtshof und klagte gegen einen anderen Mitgliedsstaat – ein ganz seltenes und politisch heikles Unterfangen.

Sehr schlechte Erfolgschancen

Nun hat der Generalanwalt beim EuGH seine Rechtsmeinung abgegeben und die österreichischen Argumente regelrecht zertrümmert. Da die Richter am EuGH nur in seltenen Fällen komplett vom Gutachten des Generalanwalts abweichen, stehen Österreichs Chancen auf einen Erfolg sehr schlecht – und das mit gutem Grund.

Die österreichische Position bezog sich immer auf den Augenblick der Einführung: Wenn alle die neue Maut bezahlen müssen, aber deutsche Autofahrer das Geld über Umwege zurückbekommen, dann gilt sie nur für Ausländer. Der Generalanwalt aber folgt in seiner Einschätzung einer längerfristigen Sichtweise: Trotz der Steuererleichterung werden deutsche Autofahrer Jahr für Jahr mehr für den Erhalt des Straßennetzes bezahlen als Ausländer, weil sie neben der Maut auch Kfz-Steuer schuldig sind. Und selbst wenn diese auf null ginge, wären Ausländer nicht schlechter gestellt.

Das klingt schlüssig und fair. Und da die Kfz-Steuer nach der Intervention der EU-Kommission nicht eins zu eins im Ausmaß der Maut gesenkt wird, sondern gestaffelt nach ökologischen Faktoren, kann man auch nicht mehr von einer vollständigen Rückerstattung sprechen.

Klagen für die eigene Öffentlichkeit bestimmt

Österreich stand rechtlich und argumentativ von Anfang an auf verlorenem Posten. Die Attacken gegen Berlin und die Klagen waren immer schon mehr für die eigene Öffentlichkeit bestimmt. Österreich hat sich mit diesem sinnlosen Kampf der Chance beraubt, mit dem deutschen Verkehrsministerium Sonderlösungen im Interesse der eigenen Autofahrer auszuhandeln – etwa eine Ausnahme für das kleine und große deutsche Eck, das West- mit Ostösterreich verbindet. Wer häufig zwischen Salzburg und Innsbruck fährt, muss neben der eigenen Vignette um 89 Euro künftig auch eine deutsche Vignette von 130 Euro kaufen. Das ist tatsächlich unfair und könnte durch Verhandlungen anders gelöst werden.

In der verhaltenen Reaktion von Verkehrsminister Hofer wird sichtbar, dass er den Kampf gegen die deutsche Maut als verloren ansieht. In einem hat er recht: Hält das deutsche Modell vor dem EuGH, dann kann es auch von Österreich genutzt werden, etwa bei der Einführung von Studiengebühren, die dann inländischen Steuerzahlern über Umwege zurückerstattet werden. Das wäre tatsächlich sinnvoll.

Bloß muss man hoffen, dass die Regierung sich dabei rechtlich gut beraten lässt. Denn nicht jeder Versuch, EU-Ausländer an inländischen Aufwendungen zu beteiligen, wird vom EU-Gerichtshof so einfach durchgewinkt werden. (Eric Frey, 6.2.2019)