Am 14. September 2018 brach in einer Zelle des Polizeianhaltezentrums das Feuer aus. Die Schubhäftlinge dürften Matratzen und Bettzeug entzündet haben.

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Wien – Nach dem aufsehenerregenden Brand in einer Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel im vergangenen Spätsommer hat die Staatsanwaltschaft Wien vor kurzem Anklage gegen die sechs Insassen erhoben. Den Schubhäftlingen – fünf Afghanen und einem Iraner im Alter zwischen 18 und 33 Jahren – wird Brandstiftung, aber kein versuchter Mord vorgeworfen.

Die Flammen waren am 14. September gegen 22.30 Uhr in einer im ersten Stock des PAZ gelegenen Zelle ausgebrochen. Wie ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines Brandsachverständigen ergab, wurde an mindestens drei verschiedenen Stellen Feuer gelegt. Die Schubhäftlinge dürften Matratzen und Bettzeug entzündet haben.

Zuvor hatten sie auf Deutsch einen Abschiedsbrief mit ihren Abschiebeterminen aufgesetzt. In dem Schreiben verwiesen sie sinngemäß darauf, dass alles keinen Sinn mehr mache und sie keine Zukunftsperspektive hätten. Die Männer waren zum Tatzeitpunkt seit mehreren Wochen, der 18-Jährige fast zwei Monate in Schubhaft gesessen.

Teils schwere Verletzungen

Die Insassen wurden von Beamten und der Wiener Berufsfeuerwehr mit Atemschutzgeräten gerettet. Die Schubhäftlinge erlitten zum Teil schwere Verletzungen – ein 19 Jahre alter Bursch trug ein Inhalationstrauma und Verbrennungen von zehn Prozent seiner Hautoberfläche davon. Zu Schaden kamen aber auch drei Beamte, die mit Rauchgasvergiftungen behandelt werden mussten.

Im Ermittlungsverfahren hatten sich die Angeklagten wechselseitig belastet. Sie bezichtigten jeweils einen oder mehrere Mitgefangene, das Feuer gelegt zu haben. Der Prozess startet am 15. März, war am Donnerstag am Landesgericht in Erfahrung zu bringen. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, die Urteile sind für 22. März geplant. (APA, 7.2.2019)