Die weitreichenden Überwachungsbefugnisse, die ÖVP und FPÖ beschlossen haben, gelangen auf den Prüfstand

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Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit dem vergangenen April beschlossenen Überwachungspaket beschäftigen. Die Oppositionsparteien haben dazu zwei sogenannte Drittelbeschwerden vorbereitet, die im Nationalrat (Neos) und im Bundesrat (SPÖ) eingebracht werden. Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.

Das ist mindestens einmal der Fall, stellt die SPÖ im Bundesrat doch 21 von 61 Sitzen und schafft damit die Drittelbeschwerde aus eigener Kraft. Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente, die von der türkis-blauen Regierung beschlossen wurden, gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

Bundestrojaner

Aber auch der sogenannte Bundestrojaner, mit dem Beamte in IT-Geräte von Nutzern eindringen, könnte vor dem Höchstgericht gekippt werden. Rechtlich problematisch ist etwa, dass die Software des Trojaners durch ihre bloße Anwesenheit im Betriebssystem des Zielgeräts dessen Software-Architektur verändert. Damit könnten die Voraussetzungen für die Validität des damit gewonnen Beweises verletzt werden. Momentan sucht die Bundesregierung noch nach passender Software, dann soll eine Testphase folgen.

"Das Überwachungspaket bringt schwerwiegende Eingriffe in Privatsphäre und Grundrechte. Daher muss es unbedingt vom Höchstgericht überprüft werden. Die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht leichtfertig auf dem Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden", sagte der stellvertretende Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak zum STANDARD.

Auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim betonte, dass eine "diese wichtige Abwägung" zwischen Sicherheit und Überwachung durch Höchstgerichte geprüft werden müsse.

Kehrtwende der FPÖ

Die FPÖ hatte als Oppositionspartei noch vehement gegen das Überwachungspaket Stimmung gemacht, nach dem Regierungseintritt und der Übernahme des Innenministeriums durch Herbert Kickl aber eine Kehrtwende vollzogen. In der Vergangenheit haben Verfassungsgerichtshof und andere Höchstgerichte wie der Europäische Gerichtshof immer wieder überbordende Überwachungsmaßnahmen gestoppt. Prominentester Fall ist die Vorratsdatenspeicherung, die 2014 außer Kraft gesetzt wurde. (Fabian Schmid, 7.2.2018)