Die Ergebnisse von KFZ-Prüfungen werden sieben Jahre lang gespeichert.

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Wer ein Kraftfahrzeug sein eigenen nennt, der muss dieses einer regelmäßigen Prüfung unterziehen – das sogenannte "Pickerl". Seit kurzer Zeit werden die dabei gesammelten Daten aber erheblich länger als bisher gespeichert, und das bringt der österreichischen Politik nun scharfe Kritik durch die Arge Daten ein.

Pranger?

Parallel zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung sei dem Kraftfahrgesetz ein neuer Paragraph 57c hinzugefügt worden. Dieser sehe eine Speicherfrist von sieben Jahren für sämtliche Prüfberichte vor – und zwar unabhängig davon wie die nächste Prüfung ausgeht. Einen Umstand, in dem die Arge Daten gar eine Art Prangerfunktion sieht, immerhin könnten dann den Betroffenen jahrelange negative Berichte nachhängen.

Vor allem aber sei dies ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Diese verbietet nämliche eine Speicherung über das unbedingt notwendige Maß hinaus. Und da die alten Berichte keinerlei relevante Funktion mehr erfüllen, stelle die aktuelle Praxis einen Bruch der DSGVO dar. Dazu komme noch, dass in Österreich geschätzte 300.000 Personen Zugriff auf diese Informationen haben.

Ausnahme für Behörden

Ein Verstoß, der allerdings – zumindest derzeit – nicht geahndet werden kann, wie auch die Arge Daten eingesteht. Grund dafür ist die österreichische Implementation der DSGVO: Diese nimmt nämlich Behörden explizit aus. Klägern bliebe somit nur der Instanzenweg bis zum Europäischen Gerichtshof. Dort sei zwar eine Verurteilung zu erwarten, da so ein Weg aber drei bis vier Jahre in Kraft nehme, sei klar, dass die österreichische Politik auf Zeit spiele. (red, 12.2.2019)