Wien – "Heute.at" hat mit der Berichterstattung über eine Gerichtsverhandlung gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen, befand der Senat 2 des Presserats in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Angeklagt waren drei Lehrlinge, denen ein Buttersäure-Angriff auf einen "Saunaclub" in Leonding vorgeworfen wurde. "Heute.at" bebilderte den Bericht mit einem Foto der Angeklagten, auf dem deren Augen mit schwarzen Balken versehen waren.

Dies reiche nicht aus, meinte der Senat: "Die übrigen, durchaus markanten Gesichtspartien und Frisuren sowie ihre Kleidung machen die Abgebildeten nach Meinung des Senats für ihren Freundes- und Bekanntenkreis jedoch trotzdem identifizierbar." Angesichts der "geringfügigen Straftat" sei aber eine identifizierende Berichterstattung unzulässig. Einer der drei jungen Männer hatte sich an den Presserat gewandt. "heute.at" nahm am Verfahren nicht teil und hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher auch nicht anerkannt. (APA, 12.2.2019)