Maria Stern, Chefin der Liste Jetzt, fordert rigide Strafen für eine Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Im Extremfall, wie bei der ÖVP, könnte das auch mit Haftstrafen geahndet werden.

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Wien – Maria Stern, die Parteichefin der Liste Jetzt, ist überrascht – und empört. Sie hatte ÖVP und FPÖ wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkosten angezeigt – und zwar wegen Förderungsmissbrauch und Untreue. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht allerdings keinen ausreichenden Anfangsverdacht und wird daher keine Ermittlungen einleiten. "Das ist ein Persilschein für Großspender, sich in die Politik einzukaufen", sagt Stern.

Die ÖVP hatte im Wahlkampf 2017 mit 13 Millionen Euro fast doppelt so viel wie die erlaubten sieben Millionen ausgegeben. Für die Sanktionierung dieser Überschreitung ist der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt zuständig. Bei der ÖVP könnte die Strafe eine Million Euro ausmachen.

Keine Offenlegung

Für Wahlen auf Bundesebene gilt seit 2012 ein Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Bei der Nationalratswahl 2017 hat die SPÖ diese Kostengrenze leicht überschritten, FPÖ und ÖVP lagen massiv darüber. Der nunmehrige Kanzler Sebastian Kurz hatte noch zwei Wochen vor der Wahl eine Offenlegung seiner Wahlkampfkosten abgelehnt und gemeint, die ÖVP halte sich an "alle Regeln, die es derzeit gibt". Schlussendlich gab die ÖVP mit 13 Mio. Euro aber fast doppelt so viel aus wie erlaubt, die FPÖ investierte nach eigenen Angaben 10,7 und die SPÖ 7,4 Mio. Euro. Das Parteiengesetz sieht für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro im Fall der ÖVP bzw. bis zu 565.000 Euro im Fall der FPÖ vor. Der SPÖ könnte ihre Überschreitung bis zu 40.000 Euro kosten.

Für Stern ist das zu wenig. "Der ÖVP ist das doch egal. Das begleicht wieder ein Großspender." Sie fordert in solchen krassen Fällen Haft- statt Geldstrafen. Verantwortlich gemacht werden müsste dafür der jeweils zuständige Wahlkampfleiter. "Wenn so viel Geld in die Hand genommen wird, kommt es zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil aller anderen Parteien", argumentiert Stern.

Neos für "echte Strafen"

Die Neos sprachen sich am Dienstag für für "echte Strafen" für derartige Vergehen aus, meinten damit aber nicht Haftstrafen, sondern empfindliche Geldstrafen. Sie fordern Strafzahlungen von bis zu 150 Prozent des Überschreitungsbetrags. Gleichzeitig sollte die Wahlkampfkostenbeschränkung auf einen Euro pro Wahlberechtigtem je nach Ebene gesenkt werden. Auch vollkommene Transparenz verlangten sie. "Gerade angesichts des bevorstehenden EU-Wahlkampfs haben die Österreicher ein Recht zu erfahren, woher die Millionen für den Nationalratswahlkampf gekommen sind – das haben ÖVP und FPÖ bis heute nicht offengelegt", sagt Vizeklubchef Nikolaus Scherak: " Wir warten noch immer auf die Veröffentlichung der Berichte aus dem Jahr 2017."

Der Rechnungshof solle endlich echte Prüfrechte für die Parteienfinanzen erhalten. Zudem sollten Verstöße gegen die Spenden-, Wahlwerbungsausgaben- und Rechenschaftsverpflichtungen nicht ausschließlich Verwaltungsübertretungen, sondern auch gerichtlich strafbar sein. (völ, 13.2.2019)