Die Bergbahn AG Kitzbühel hat eine Auskunftsklage gegen eine Anstalt mit Sitz in Liechtenstein, die zu über 30 Prozent an ihr beteiligt ist, erhoben.

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Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung trat Anfang 2018 das "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)" in Kraft. Es schafft ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen – kurz von "Rechtsträgern".

Wirtschaftlicher Eigentümer ist jene natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Für die Befüllung und laufende Aktualisierung des Registers unterliegen die Rechtsträger verschiedenen Nachforschungs-, Prüf- und Meldepflichten. Geben Eigentümer sich nicht zu erkennen und kommen so ihren Pflichten zur Informationserteilung und Mitwirkung nicht nach, gerät das Management in eine Zwickmühle.

Die Führungsebene hat zumindest jährlich mit "angemessenen Maßnahmen" den wirtschaftlichen Eigentümer des Rechtsträgers festzustellen. Dabei ist sie hochgradig auf die Mitwirkung der direkten und indirekten Eigentümer angewiesen. Denn ob eine Gesellschafterstellung auf eigene Rechnung oder treuhändig für einen Dritten besteht, erschließt sich aus den in- und ausländischen Firmenbüchern nicht. Nicht selten lassen Eigentümer die notwendigen Informationen nur knapp, ausweichend, unvollständig oder gar nicht eintrudeln.

Öffentlich-rechtliche Sanktionen für die Verletzung der Mitwirkungspflichten stellt der Gesetzgeber trotz rechtspolitischer Kritik bis heute nicht bereit. Vielmehr ist es Vorständen und Geschäftsführern überlassen, Sinn und Wesen der "angemessenen Maßnahmen" samt ihrer Grenzen umfassend zu ergründen und diese dann zu setzen.

Geldstrafe versus Zerwürfnis

Das WiEReG sieht die Meldung der obersten Führungsebene als wirtschaftliche Eigentümer vor, wenn "nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten" und "sofern keine Verdachtsmomente vorliegen" kein (sonstiger) wirtschaftlicher Eigentümer festgestellt werden kann.

Von dieser Möglichkeit sollte aber nicht vorschnell Gebrauch gemacht werden. Haben die Geschäftsleiter nämlich eine solche subsidiäre Meldung aus späterer Sicht der Gerichte grob fahrlässig ohne die vorherige "Ausschöpfung aller Möglichkeiten" abgegeben, droht dem Rechtsträger eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro. Die Leiter selbst verantworten eine persönliche Pflichtverletzung.

Möchte das Management sich absichern, darf es beim unkooperativen Eigentümer also nicht bloß urgieren, sondern hat eine Auskunftsklage gegen diesen zu erheben. Nicht undelikat, da die Führungsebene faktisch vom Wohlwollen der Eigentümer oder zumindest deren Mehrheit abhängig ist. Unterlässt das Management hingegen vorsichtshalber eine Erstmeldung, erwachsen dem Rechtsträger neben möglichen Zwangsstrafen große Nachteile bei der Fremdfinanzierung, insbesondere im Geschäftsverkehr mit Banken.

Die Führungsebene kann entweder eine Falschmeldung bezüglich des Registers riskieren oder durch eine Auskunftsklage die Hand beißen, die sie füttert.

Probleme in Kitzbühel

Letztere hat etwa die Bergbahn AG Kitzbühel gegen eine Anstalt mit Sitz in Liechtenstein, die zu über 30 Prozent an ihr beteiligt ist, erhoben. Eine wesentliche Erhellung der Nachforschungspflichten und ihrer Grenzen ist aus diesem Verfahren aber nicht zu erwarten. Denn geklagt wurde nicht als "Streitigkeit aus dem Gesellschaftsverhältnis" beim Landesgericht Innsbruck, sondern beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein. Dessen Entscheidungen binden die österreichische Justiz weder rechtlich noch faktisch.

Daher ist der Gesetzgeber gefordert, die unbefriedigende Rechtslage zu verbessern. Erstens wäre ein klärender Erlass des Finanzministeriums bezüglich jener Möglichkeiten wünschenswert, die Vorstände und Geschäftsführer bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer auszuschöpfen haben; zweitens eine Novelle des WiEReG, die handfeste Sanktionen gegen unkooperative Eigentümer einführt. Dem Management würde das die meisten Auskunftsklagen ersparen. Und das Register selbst wäre objektiv richtiger befüllt. (Martin Frenzel, 14.2.2019)