Bonn/Hamburg – Acht Unternehmen, die als "Lesezirkel" in Deutschland Zeitschriften an Arztpraxen, Friseursalons und Gaststätten vermieten, sind vom deutschen Bundeskartellamt mit Geldstrafen von insgesamt rund drei Millionen Euro belegt worden. Es seien verbotene Kundenabsprachen getroffen worden, teilten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mit.

"Durch die Kundenaufteilung wurde ein Preiswettbewerb zwischen den Lesezirkel-Anbietern vermieden", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Beim "Lesezirkel" kaufen Firmen Zeitschriften von Verlagen, um sie Privatpersonen und Geschäften zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen – mit den Zeitschriften soll sich die wartende Kundschaft die Zeit vertreiben. Auch in Österreich wird diese Dienstleistung angeboten.

Nach Erkenntnissen der Kartellwächter gab es zwischen der deutschlandweit tätigen Hamburger "Daheim Liefer-Service GmbH" und sieben anderen, regional tätigen "Lesezirkel"-Firmen bilaterale Absprachen. Gegenstand dieser sei, dass für den Fall, dass ein Anbieter trotz dieser Übereinkunft einen neuen Kunden bekommen sollte, der zuvor bei einem anderen Anbieter war, ersterer einen anderen Kunden abgeben müsse. Es lohnte sich also gar nicht, Kunden vom vermeintlichen Konkurrenten abzuwerben.

Nach Angaben des Kartellamts wurde mit den acht Firmen eine "einvernehmliche Verfahrensbeendigung" erzielt. Zwei von ihnen hatten kooperiert und müssen daher nur relativ geringe Bußgelder zahlen. (APA, 13.2.2019)