Straßburg – Die EU hat nach langen Verhandlungen eine Reform der Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Es sei eine Einigung zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt worden, schrieb Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip am Mittwochabend im Kurzbotschaftendienst Twitter. Europa erhalte nun endlich "moderne, an das Online-Zeitalter angepasste Regeln zum Urheberrecht".

Abgeltung für Snippets

Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen. Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.

Verpflichtungen für Youtube

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

Umstrittene Uploadfilter

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten – als Beifang – auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden.

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.

Update: VÖZ sieht EU-Einigung zu Urheberrecht positiv

Seit langem hat sich der Verband Österreichischer Zeitungen für ein Leistungsschutzrecht im digitalen Raum eingesetzt. Dass dieses in der Richtlinie nun enthalten ist, "kann ein wichtiges Instrument für die Vergütung von genutzten Inhalten darstellen", wurde VÖZ-Präsident Markus Mair am Donnerstag in einer Aussendung zitiert. Einzig die Ausnahme von Verlinkungen könne in seinen Augen zum "Stolperstein für faire Verhandlungen mit großen Tech-Plattformen" werden.

Insgesamt sei die Einigung laut Mair aber "eine überaus wichtige Weichenstellung für die nachhaltige Entwicklung der freien und unabhängigen Presse in Europa. Eine vielfältige Medienlandschaft kann es im digitalen Zeitalter nur geben, wenn journalistische Inhalte vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden." Der weitere Verlauf im Gesetzgebungsprozess sei laut VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger nun aufmerksam zu beobachten. "Dieser Kompromiss stellt zumindest die Basis für die weitere nationale Ausgestaltung dar."

Frage der Haftungseinschränkungen

Anders beurteilte der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) den Kompromiss: "Das Ziel, die europäische Kreativwirtschaft abzusichern, wurde bislang leider nicht wirklich erreicht", kommentierte VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm in einer Aussendung. Sie sieht die Gefahr, dass Plattformen wie Facebook oder YouTube auch weiterhin davon profitieren könnten, "dass teuer produzierte Inhalte von Dritten ohne Zustimmung der eigentlichen Rechteinhaber über die Plattform kommerziell verwertet werden". Dabei bezog sie sich auf die in der Richtlinie vorgesehen Haftungseinschränkungen in diesem Zusammenhang. Außerdem könnte hinsichtlich des Urhebervertragsrechts "ein Bürokratiemonster" entstehen. (APA/dpa/AFP, 13.2.2019)