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Die EU will, dass Google News künftig für Textausschnitte von Presseinhalten zahlen muss.

Foto: AP/Francois Mori

Die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform gleichen für Beobachter einer Achterbahnfahrt. Nun haben sich die EU-Unterhändler geeinigt. Leistungsschutzrecht und Uploadfilter kommen in einer strikten Form.

Frage: Worum geht es bei der Urheberrechtsreform?

Antwort: Die EU will das Copyright erneuern. Grundsätzlich geht es darum, das Urheberrecht an die Entwicklungen im Internet anzugleichen und es zu modernisieren. Die Pläne sind in der Vergangenheit jedoch wiederholt scharf kritisiert worden, besonders aufgrund der Pläne für einen Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Beides ist nun in dem finalen Entwurf enthalten, der noch eine letzte Abstimmung im EU-Parlament passieren muss.

Frage: Was sind Uploadfilter?

Antwort: Dabei handelt es sich um eine Software, die Materialien, die auf sozialen Netzwerken wie Youtube oder Facebook hochgeladen werden, noch vor ihrer Veröffentlichung prüft. Sollte eine Urheberrechtsverletzung bestehen, muss die Veröffentlichung automatisiert blockiert werden. In dem Artikel 13 der Reform wird ein Uploadfilter zwar nicht namentlich genannt, jedoch entspricht der Text der Definition eines solchen.

Frage: Gilt das in Zukunft für alle Plattformen?

Antwort: Nein. Die EU-Unterhändler haben sich darauf geeinigt, das Plattformen unter bestimmten Bedingungen aus der Regelung heraus genommen werden – nämlich, wenn ihr Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt, sie jünger sind als drei Jahre und wenn der jeweilige Dienst weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat hat. Sollte einer dieser Punkte nicht zutreffen, sind die Unternehmen dazu verpflichtet, einen Uploadfilter zu implementieren. Zudem müssen sie in jedem Falle belegen können, dass sie "größte Bemühungen" angestellt haben, um Lizenzen einzuholen.

Frage: Welche Bedenken gibt es?

Antwort: Kritiker bezeichnen die finale Version des Artikels 13 als eine der strengsten bisher. Plattformen müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um Copyright-Verletzungen vorbeugend zu verhindern, da sie sonst selbst dafür haften. In der Praxis wird das vermutlich zu Overblocking führen, befürchten Kritiker. Das heißt, dass die Filter strenger sind, als es eigentlich notwendig ist – und somit auch legale Inhalte sperren. Überhaupt ist die Implementierung eines solchen Systems sehr kostenintensiv, da sämtliche Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, mit einbezogen werden müssten. Dazu kommt, dass eine solche Software Kontext nicht erkennen kann.

Frage: Was bedeutet das für Nutzer?

Antwort: "Selbst die besten Uploadfilter blockieren regelmäßig legale Inhalte, die zum Beispiel für Parodiezwecke oder Zitate genutzt werden", sagt Bernhard Hayden von der Grundrechts-NGO Epicenter Works zum STANDARD. User könnten also immer wieder mit ungerechtfertigten Sperren ihrer Beiträge konfrontiert sein. Der wohl bekannteste Uploadfilter, der bereits im Einsatz ist, ist ContentID von Google. Trotz der Größe des Konzerns ist er für häufige Fehltreffer bekannt. Google hat bereits angekündigt, dass der Konzern sich durch die Reform dazu "gezwungen" sehen könnte, nur mehr Inhalte von wenigen großen Unternehmen zuzulassen.

Frage: Und das Leistungsschutzrecht – was ist das?

Antwort: Der Artikel elf der Urheberrechtsreform sieht vor, dass Plattformen wie Google News oder Facebook in Zukunft keine Textausschnitte, genannt "Snippets", von Pressetexten mehr anzeigen dürfen, ohne dafür Lizenzen kaufen zu müssen.

Frage: Gibt es Ausnahmen beim Leistungsschutzrecht?

Antwort: Nein. Sowohl große Unternehmen wie auch Einzelpersonen, Non-Profits und Start-Ups müssen sich, sollte die Regelung so verabschiedet werden, daran halten. Was das konkret für Nutzer – vor allem in Kombination mit Uploadfiltern – bedeuten wird, ist unklar.

Frage: Gab es so eine Regelung schon einmal?

Antwort: Sowohl in Deutschland als auch in Spanien gab es bereits ähnliche Gesetzestexte. In Deutschland räumten die meisten Medien Ausnahmen für den Dienst ein, in Spanien führte das vor allem dazu, dass kleine Medien Schäden davon trugen. Google hat bereits öffentlich in Erwägung gezogen, Google News in Europa gänzlich einzustellen. "Wir werden den endgültigen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie nun analysieren, es wird einige Zeit dauern, um über die nächsten Schritte zu entscheiden", sagt Wolfgang Fasching-Kapfenberger, Pressesprecher von Google Austria dem STANDARD nüchtern.

Frage: Wie sieht es mit sonstigen Punkten aus?

Antwort: Eine große Thematik war die Vergütung von Rechteinhabern und Kunstschaffenden. Die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) kritisiert, dass es hier zu einer "Verwässerung" gekommen sei. So würden etwa sogenannte Total-Buy-out-Verträge weiterhin legal bleiben. Dabei handelt es sich um Lizenzverträge, bei denen ein Urheber sämtliche Rechte gegen ein pauschales Honorar an einen Verwerter erteilt. Zuvor war ein Verbot dieser geplant.

Frage: Inwiefern haben sich die Verhandlungen verzögert?

Antwort: Die unterschiedlichen Meinungen dazu, wie die Reform letztlich aussehen soll, könnten nicht unterschiedlicher sein. Im Mai des vergangenen Jahres stimmten die EU-Parlamentarier noch gegen eine Urheberrechtsreform mit Uploadfilter und Leistungsschutzrecht, im September wiederum für eine nur marginal abgeänderte Version. Bei den Trilogverhandlungen wollte die österreichische Regierung den finalen Entwurf liefern, scheiterte jedoch.

Frage: Wieso wurde eine so strenge Fassung trotz vorheriger Bedenken akzeptiert?

Antwort: Die Entscheidung für eine so strenge Fassung überrascht sowohl Befürworter wie auch Kritiker. "Die letzten Informationen aus Brüssel über die Copyright-Richtlinie stimmen nicht optimistisch", sagte Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft noch am Montag. Die Gesetzgebung wurde laufend von einer globalen Lobbyingschlacht, sowohl vonseiten großer IT-Konzerne wie auch Medienverlegern, begleitet.

Frage: Was geschieht nun?

Antwort: Zwischen Ende März und April findet eine finale Abstimmung im Europaparlament statt. Einen fixen Termin gibt es noch nicht. In den meisten Fällen handelt es sich dabei nur um eine formelle Abstimmung. Aufgrund der kontroversen Thematik könnte es jedoch zu einem anderen Ergebnis kommen, auch, weil im Mai die EU-Wahlen bevorstehen. Sollten die Parlamentarier ablehnen, beginnt der Gesetzgebungsprozess von Neuem. (Muzayen Al-Youssef, 15.2.2019)