Michel Reimon nach der Krone.at-Bearbeitung.

Foto: Screenshot / krone.at

Wien – Der Österreichische Presserat rügt krone.at: Der Artikel "Grünen-Politiker in Salzburger Gipfel-Randale", erschienen am 21. September 2018, verstößt nach Meinung des Senats 2 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Darüber informierte das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse am Freitag in einer Aussendung.

Im krone.at-Artikel wird berichtet, dass es während einer Demonstration beim EU-Gipfel in Salzburg zu einem Zwischenfall mit einem Grünen-Politiker gekommen sei – der STANDARD berichtete darüber. Michel Reimon wurde von einem Polizisten mit einem Schlagstock auf den Vorderkopf geschlagen, da er zwischen die Fronten geriet, als er zwischen Demoteilnehmern und der Polizei vermitteln wollte.

"Collage"

Dem Artikel auf krone.at ist ein Video beigefügt, das ein Foto als Standbild enthält. Dieses Foto zeigt den Grünen-Politiker in einer orangefarbenen Warnweste. Im Hintergrund sind schwarz vermummte Demonstranten mit orangefarbenen Transparenten zu sehen. Bei dem Foto handelte es sich um eine Montage, oder wie krone.at-Chefredakteur Richard Schmitt dem STANDARD sagte, eine "Collage". Reimon zog eine Klage gegen krone.at in Erwägung, sah aber dann doch davon ab.

Das Original-Foto zeigt Michel Reimon in seiner Alltagskleidung, im Hintergrund sind Polizisten und ein Fotograf zu sehen. Der Senat merkt zunächst an, dass Fotomontagen grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden müssen, um eine Irreführung der Leserinnen und Leser auszuschließen, informiert der Presserat in einer Aussendung. Bei drastischen, sinnverändernden Bildbearbeitungen treffe dies ganz besonders zu. Eine entsprechende Kennzeichnung erfolgte hier nicht; die tatsächlichen Verhältnisse wurden verfälscht.

Presserat: Gezielte Spitze gegen Reimon

"Michel Reimon trug weder eine orangefarbene Weste, noch sind auf dem Originalfoto im Hintergrund schwarz vermummte Personen mit orangefarbenen Transparenten abgebildet", stellte der Presserat fest: "Damit liegt gleichzeitig ein Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex vor, wonach die gewissenhafte und korrekte Darstellung von Informationen oberste Verpflichtung für Journalisten ist. Anscheinend wollten die Redakteure den Grünen-Politiker gezielt mit vermummten und gewaltbereiten Demonstranten in Verbindung bringen, so der Senat weiter."

Dies komme auch einem Eingriff in den Persönlichkeitsschutz gleich; das Persönlichkeitsbild des Politikers wurde verfälscht. Der Senat fordert die "Krone Multimedia GmbH & Co KG" auf, die Entscheidung freiwillig auf "krone.at" zu veröffentlichen. Das Medium ist nicht Mitglied des Presserats- (red, 15.2.2019)