Wien – "Die Bilder der Verletzungen sind sehr ...", beginnt der medizinische Sachverständige Christian Reiter den Satz und stockt kurz, um die passende Formulierung zu finden. "... beeindruckend. So was sieht man nicht alle Tage", erklärt der erfahrene Gerichtsmediziner dem Schöffensenat unter Vorsitz von Andrea Wolfrum. Die angesprochenen Fotos zeigen Frau K., die vom Angeklagten Sorin D. vom 24. auf den 25. April schwerst verprügelt, getreten, ausgepeitscht und gedrosselt worden sein soll, ehe er sie mehrmals vergewaltigte.

Der schweren Körperverletzung bekennt sich der 37-jährige Rumäne für schuldig, die Vergewaltigungsvorwürfe streitet er aber entschieden ab. "Sämtliche sexuellen Handlungen waren freiwillig", sagt auch sein Verteidiger. "Aber sie biss ihm beim Oralsex in den Penis, darauf verlor er die Contenance und schlug zu. Darüber hinaus ist sie auch in der Dusche ausgerutscht, ein Teil der Verletzungen könnte also dadurch entstanden sein", gibt sich der Jurist überzeugt.

Im Dominastudio der Schwester

"Wenn sie mich nicht gebissen hätte, wäre das nicht passiert", beteuert der Angeklagte. "Ich saß nach der Arbeit bei der Philadelphiabrücke auf einer Bank und habe ein Bier getrunken", beginnt er seine Version der Ereignisse zu schildern. "Die Frau kam zu mir und wollte Bier und Zigaretten. Sie war sehr betrunken." Er teilte Alkohol und Nikotin, schließlich schlug er der Zufallsbekanntschaft vor, noch auf eine Flasche Sekt zu fahren – in das Dominastudio seiner Schwester in Wien-Liesing, dessen Schlüssel er hatte.

Seiner Darstellung nach war zunächst alles eitel Wonne. Man trank, dann hatte man einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Einzig zwei Stürze der Frau aus der Dusche seien ungewöhnlich gewesen. "Haben Sie da den Arzt gerufen?", will Wolfrum von dem dreifachen Vater wissen. "Nein." – "Warum nicht?" – "Weil sie nichts über Schmerzen gesagt hat."

Später praktizierte Frau K. Oralsex bei ihm, dabei soll sie zugebissen haben. "Ich habe die Kontrolle verloren", gibt D. zu. "Ich habe ihr fünf, sechs Watschen gegeben." Es ist mehr vorgefallen, wie die weitere Befragung zeigt. "Haben Sie eine Peitsche verwendet?" – "Die Peitsche war dort, aber ich habe sie nicht verwendet." – "Man hat aber die DNA der Frau darauf gefunden." – "Wahrscheinlich habe ich sie verwendet", konzediert der Angeklagte. "Haben Sie sie auch gebissen?", will Wolfrum bezüglich der einschlägigen Spuren wissen. "Ja. Sie hat mich auch gebissen. Ich habe die Kontrolle verloren", wiederholt der Unbescholtene.

"Schön mit ihr gesprochen"

Glaubt man D., sei eine Stunde nach den Verletzungen aber wieder alles gut gewesen. "Nachdem ich sie geschlagen habe, habe ich schön mit ihr gesprochen und das als Freundschaft empfunden." Er habe die Obdachlose sogar in dem Studio schlafen lassen, am Morgen habe es nochmals einvernehmlichen Sex gegeben, schließlich habe er sie am nächsten Tag zu Mittag zur U-Bahn begleitet.

Wolfrum und Beisitzer Wolfgang Etl wollen das angesichts der Bilder, die im Spital aufgenommen wurden, nicht recht glauben. "Sie wollen mir ernsthaft erklären, jemand hat mit solchen Gesichtsverletzungen freiwillig Sex mit dem, der einen so zugerichtet hat? Schauen Sie, Geständnis ist das keines", sagt Wolfrum. Etl will wissen, warum die Frau ihn beißen sollte, wenn doch alles freiwillig gewesen sei. "Ich weiß nicht. Sie war betrunken", hört er als Antwort.

Die Verletzte hat unmittelbar nach dem Vorfall im Spital eine Aussage gemacht, wurde mehrmals formell von der Polizei einvernommen und vom Gericht kontradiktorisch befragt. Das Problem: Ein Teil ihrer Aussagen kann einfach nicht stimmen. Beispielsweise sagt sie, sie sei am Nachmittag des Tattages mit einer Freundin in einem Schnellrestaurant gewesen. Auf den Überwachungsvideos ist sie allerdings nur allein und vor dem Lokal zu sehen.

Mysteriöse Freundin der Verletzten

Diese Freundin, für die sie verschiedene Vornamen verwendet, sei mit ihr und D. in das Studio gegangen und sei auch Opfer des Angeklagten geworden. Das Problem: Die Polizei konnte keinen Beweis finden, dass die Frau existiert, weder Sozialarbeiterinnen noch Nachbarn kennen sie.

Die angeklagten Vorfälle im Studio schildert sie aber so, dass sie mit den Befunden von Sachverständigem Reiter im Einklang stehen. Der ist nämlich überzeugt, dass sich die massiven Verletzungen im Gesicht der Frau nicht mit den von D. behaupteten "fünf, sechs Watschen" erklären lassen. Außerdem hält der Experte auch fest, dass die Patientin Strangulationsspuren und Einblutungen hatte, die darauf schließen lassen, dass ihr Hals mindestens ein bis zwei Minuten mit einem Werkzeug abgeschnürt wurde.

K. sagt, zunächst sei D. noch sehr freundlich gewesen, als sie dem Sex nicht zustimmte, hätten die angeklagten Misshandlungen begonnen und in den Vergewaltigungen geendet. Gebissen habe sie den Angeklagten nicht, da er ihr aber zuvor einen Zahn ausgeschlagen hat, schließt sie nicht aus, dass er sich an dessen Kante verletzt hat.

Keine Chance auf Flucht

Eine Möglichkeit zur Flucht hätte sie nicht gehabt, da er ihr das Handy weggenommen und die Tür versperrt habe. Freigelassen hätte er sie erst, nachdem sie versprach, niemandem etwas zu verraten.

Wolfrum vertagt schließlich für weitere Erhebungen auf den 5. April. (Michael Möseneder, 15.2.2019)