Maria Stern, Parteichefin der Liste Jetzt, kritisiert Kanzler Sebastian Kurz für den lockeren Umgang mit Spenden und Steuergeld.

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Wien – Maria Stern, Parteichefin der Liste Jetzt, geht davon aus, dass ÖVP-Chef Sebastian Kurz die gesetzlich festgelegte Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro im Wahlkampf 2017 bewusst und willentlich überschritten hat – und dass er es im aktuell laufenden EU-Wahlkampf wieder tun könnte. Sie spricht von einer "krassen Wettbewerbsverzerrung". Die ÖVP versuche, sich die Politik zu kaufen.

Im Wahlkampf 2017 hatte die ÖVP knapp 13 Millionen statt der im Parteiengesetz erlaubten sieben Millionen Euro ausgegeben. Eine Anzeige der Liste Jetzt wegen Untreue und Förderungsmissbrauchs wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, es gebe keinen ausreichenden Anfangsverdacht.

Wiederholungstäter

Die ÖVP ist diesbezüglich Wiederholungstäter. Bereits im Wahlkampf 2013 wurde der Höchstbetrag für Wahlwerbungskosten massiv überschritten, die ÖVP gab 11,2, also 4,2 Millionen mehr als vorgesehen aus. Damals wurde eine Geldbuße von 300.000 Euro über die ÖVP verhängt. Diesmal steht eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro im Raum. Der im Bundeskanzleramt angesiedelte Unabhängige Parteientransparenzsenat hat seine Entscheidung noch nicht getroffen.

Stern weist darauf hin, dass der nunmehrige Kanzler Kurz es zwei Wochen vor der Wahl abgelehnt hatte, die Wahlkampfkosten offenzulegen, und betont hatte, die ÖVP befolge "alle Regeln, die es derzeit gibt". In einer parlamentarischen Anfrage an Kurz will die Liste Jetzt wissen, ob dieser wissentlich die Unwahrheit gesagt habe und auf welcher faktischen Grundlage er dieses Statement abgegeben hat. Weiters will die Liste wissen, wie die ÖVP die Überschreitung der Obergrenze finanziert hat, ob mit Steuergeld oder aus Spenden, und wie das nun zu erwartende Bußgeld finanziert werde, ob aus Steuergeld oder aus Spenden.

Einhaltung gewährleisten

Als Bundeskanzler ist Kurz mit der Vollziehung des Parteiengesetzes, an das er sich offenbar nicht gehalten hat, betraut. In der parlamentarischen Anfrage der Liste Jetzt wird thematisiert, ob und wie der Kanzler in Zukunft die Einhaltung des Gesetzes gewährleisten wolle.

Eine zweite Anfrage richtet sich an Justizminister Josef Moser. Ehe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft entschied, kein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen in der ÖVP einzuleiten, übermittelte sie einen Vorhabensbericht. Die Liste Jetzt stellt die Frage, ob es eine Weisung des Justizministers gab. (völ, 18.2.2019)